TAGBLATT-Weihnachtsspendenaktion sammelt für den Betreuungsverein

Betreuung zum Wohl des einzelnen Menschen

Der Betreuungsverein Landkreis Tübingen ist dieses Jahr einer der beiden Begünstigten der TAGBLATT-Weihnachtsspendenaktion. Sabine Hübel stellte den Verein im Rottenburger Pflegestützpunkt vor.

03.12.2016

Von Dunja Bernhard

Betreuung zum Wohl des einzelnen Menschen

Bettina (Name geändert) ist 30 Jahre alt. Sie arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Im Alltag kommt sie ganz gut allein zurecht. 400 Euro bekommt Bettina monatlich als Grundsicherung. Aber mit Zahlen kann sie nicht gut umgehen. Auch das Schreiben fällt ihr schwer. Für ihre Vermögensverwaltung hat das Betreuungsgericht Bettina eine rechtliche Betreuerin zur Seite gestellt. Wenn sie sich ein neues Handy kaufen möchte, muss sie ihre Betreuerin fragen, ob sie sich das leisten kann. Für ihren täglichen Bedarf bekommt Bettina 70 Euro in der Woche.

Eine rechtliche Betreuung bedeutet nicht, dass der Betreute alle Entscheidungen und Rechte abgibt, sagte Sabine Hübel am Donnerstag im Pflegestützpunkt am Ehinger Platz bei einer Info-Veranstaltung. Hübel ist Geschäftsführerin des Betreuungsvereins im Landkreis Tübingen. Hauptamtliche und ehrenamtliche Betreuer greifen dort ein, wo ein Mensch überfordert ist und nicht (mehr) das Für und Wider bei einer Entscheidungen sinnvoll abwägen kann. Gründe hierfür können geistige, körperliche und seelische Behinderungen oder psychische Erkrankungen sein.

In den meisten Fällen übernimmt ein Angehöriger oder enger Bekannter die Betreuung. Doch nicht immer steht ein Mensch aus dem nahen Umfeld zur Verfügung. Der Tübinger Betreuungsverein übernimmt die Vermittlung von haupt- oder ehrenamtlichen Betreuern.

Eine Betreuung werde nie gegen den freien Willen eines erwachsenen Menschen eingerichtet, erfuhren die sieben Zuhörer am Donnerstag. Im Zweifel entscheidet ein Gutachter, ob der Mensch seinen freien Willen noch verständlich äußern kann. Angeregt werden kann eine Betreuung von jedem: von Angehörigen, Nachbarn, Klinikpersonal, sozialen Dienste oder auch vom Betroffenen selbst. Das Bezirksnotariat gibt dann ein fachärztliches Gutachten in Auftrag. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt schlägt, wenn nötig, einen Betreuer vor: Angehörige, Freunde oder den Betreuungsverein.

Der Betreuungsverein hat vier hauptamtliche Mitarbeiter in Teilzeit und kann auf 140 ehrenamtliche Betreuer zurückgreifen. „210 Menschen vom jungen Erwachsenen mit geistiger Behinderung bis zur 103-jährigen Demenzkranken werden über den Verein betreut“, so Hübel. Der Betreuungsaufwand liegt zwischen fünf bis 15 Stunden monatlich. Wo möglich, werden Ehrenamtliche eingesetzt. „Sehr zeitintensive Betreuungen übernehmen eher Hauptamtliche.“

Die ehrenamtlichen Betreuer erhalten eine Aufwandsentschädigung von 399 Euro im Jahr. Berufsbetreuer sind deutlich teurer. Bei ihnen werden durchschnittlich 44 Euro pro Stunde fällig. Allerdings arbeiten sie nach Zeitpauschalen, je nach den Aufgabenkreisen, mit denen sie betraut wurden.

In welchen Bereichen ein betreuter Mensch Unterstützung braucht, steht im Betreuerausweis, den das Betreuungsgericht ausstellt. Es kann sich um Wohnungs- und Versicherungsangelegenheiten handeln, um die Vermögenssorge, um Entscheidungen bei medizinischen Eingriffen oder die Organisation der Pflege. „Dabei muss der Betreuer stets zum Wohl und nach den Wünschen der betreuten Person handeln“, so Hübel. Über sein Tun muss der rechtliche Vertreter dem Betreuungsgericht regelmäßig Bericht erstatten.

Der Betreuer hat aber nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. In dem eingesetzten Aufgabenkreis vertritt er den Betreuten rechtlich. Während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit ist der Betreuer über das Land Baden-Württemberg haftpflicht- und unfallversichert. Für einen Urlaub oder eine längere Abwesenheit kann eine Betreuung unterbrochen werden, sagte Hübel. „Es ist auch möglich eine Betreuung wieder abzugeben, aus welchen Gründen auch immer.“ Mit dem Tod des Betreuten endet die rechtliche Vertretung. „Für die Beerdigung sind die Erben zuständig.“

Die Arbeit des Betreuungsvereins in Kurzform / So können Sie spenden

Der Betreuungsverein ist Ansprechpartner für den gesamten Landkreis. Seine Geschäftsstelle hat er im Schleifmühleweg 3b in Tübingen. Der Verein übernimmt hauptamtliche Betreuung und vermittelt ehrenamtliche Betreuung. Außerdem berät er zur rechtlichen Betreuung, zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung. Für betreuende Angehörige und ehrenamtliche Betreuer bietet der Verein Einführungsschulungen an. Mitarbeiter begleiten Fremdbetreuer zum Erstkontakt und stehen für fallorientierte Beratung zur Verfügung. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Fördermitteln.

Bei der TAGBLATT-Weihnachtsaktion können Sie in diesem Jahr für die Demenzberatung des Betreuungsvereins und für einen Frühchen-Simulator der Tübinger Kinderklinik spenden. Die Kontonummern lauten: DE94 6415 0020 00 00 1711 11 (Kreissparkasse) oder DE91 6419 0110

0171 1110 01 (Volksbank). Bitte vermerken Sie, wenn Sie anonym bleiben, eine Spendenbescheinigung oder ein bestimmtes Projekt unterstützen möchten.