Es war keine Bande
Bewährungsstrafen in Handyladen-Prozess
Mit einem Freispruch und drei Bewährungsstrafen endete gestern der Prozess um die Betrugsserie in einem Tübinger Handyladen im Jahr 2010. Die drei Verurteilten – die beiden Ex-Betreiber und ein Auszubildender von damals – müssen zudem jeweils 500 Euro an das Asylzentrum Tübingen zahlen.
22.04.2016