Es war keine Bande

Bewährungsstrafen in Handyladen-Prozess

Mit einem Freispruch und drei Bewährungsstrafen endete gestern der Prozess um die Betrugsserie in einem Tübinger Handyladen im Jahr 2010. Die drei Verurteilten – die beiden Ex-Betreiber und ein Auszubildender von damals – müssen zudem jeweils 500 Euro an das Asylzentrum Tübingen zahlen.

22.04.2016

Tübingen. Das Schöffengericht Tübingen verurteilte die drei Männer wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in 51 Fällen zu Freiheitsstrafen von zwölf bis 15 Monaten. Weil die Taten sechs Jahre zurückliegen, der Schaden vergleichsweise gering ausfiel und mittlerweile ausgeglichen ist, werden die Strafen auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sagte Richter Bernd Große. Im Jahr 2010 sollen...

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