Gericht

Beweislage zu dünn

Die beiden Angeklagten des Motorradclubs „Hells Angels“ wurden freigesprochen. Der brutale Überfall auf einen Dettinger bleibt daher ungeklärt.

21.10.2016

Von Dagmar Stepper

Im Horber Amtsgericht wurden gestern zwei Angeklagte freigesprochen. Die Indizien reichten nicht für eine Verurteilung. Archivbild: Kuball

Im Horber Amtsgericht wurden gestern zwei Angeklagte freigesprochen. Die Indizien reichten nicht für eine Verurteilung. Archivbild: Kuball

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Albrecht Trick musste gestern darüber entscheiden, ob die zwei Männer auf der Anklagebank am 5. November 2014 einen Mann in Dettingen schwer verprügelt haben. Die Beweise waren am ersten Verhandlungstag am Dienstag zusammengetragen worden (die SÜDWEST PRESSE berichtete). Laut der Staatsanwaltschaft hatten die beiden Männer im Alter von 24 und 30 Jahren an der Tür des Opfers geklingelt und den 48-jährigen Dettinger mit einem Schlagrohr und einem Radmutterschlüssel zusammengeschlagen. Anschließend waren sie in einem dunklen Kleinwagen geflüchtet. Die ermittelnden Kripo-Beamten vermuteten einen Streit im Rockermilieu: Das Opfer bewegte sich im Umfeld des Motorradclubs „Outlaws“, die beiden Angeklagten gehören den „Hells Angels“ in Reutlingen an. Und fünf Tage vor der Tat kam es in Horb zwischen den beiden Rockerbanden zu einem Streit.

Die Anklage

Mehrere Zeugen hatten am Tattag einen schwarzen Kleinwagen mit Heilbronner Kennzeichen gesehen. Diese Spur verfolgte die Polizei. Sie spürte die Besitzerin des Wagens in Heilbronn auf, es handelte sich um die Freundin des 30-jährigen Angeklagten. Im Wagen fanden sich Blutspuren des Opfers am Handschuhfach und auf der Fußmatte im
Fußraum der Beifahrertür. Außerdem fehlte der Radmutterschlüssel im Wagen. Dafür hatten die Täter am Tatort einen Radmutterschlüssel zurückgelassen. Auf diesem
fanden die Ermittler DNA-Spuren des 30-Jährigen.

Für die Staatsanwältin war der Fall somit klar: Der 30-Jährige war der Täter. Als Mittäter wurde ein 24-Jähriger beschuldigt, ein enger Vertrauter und ebenfalls Mitglied der „Hells Angels“. Die beiden seien an dem Tattag am 5. November 2014 mit dem Fahrzeug der Freundin von Reutlingen nach Dettingen gefahren und hätten den Geschädigten überfallen. Als Indiz, dass sich der 30-jährige Heilbronner zu diesem Zeitpunkt in Reutlingen und auch in Dettingen aufhielt, dienten Bankabbuchungen am Geldautomat.

Der schwarze Kleinwagen befand sich am Tag vor der Tat ebenfalls in Reutlingen, das bewies ein Strafzettel. Der 30-Jährige war in dieser Woche außerdem krankgeschrieben. Laut rechtsmedizinischem Gutachten könnte der Radmutterschlüssel das Tatwerkzeug gewesen sein. Zudem passe die – wenn auch sehr vage – Täterbeschreibung von Nachbarn und Opfer. „Sie haben erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt“, sagte die Staatsanwältin zu den beiden Angeklagten. Daher forderte sie zwei Jahre und elf Monate Haft für den 30-Jährigen und zwei Jahre und neun Monate für den 24-Jährigen. Über das Motiv konnte sie allerdings nur spekulieren: „Es hat sich wohl um eine Verwechslung gehandelt.“ Denn das Opfer war bei den Streitereien zwischen den rivalisierenden Rockerbanden in der Halloween-Nacht gar nicht dabei.

Die Verteidigung

„Freispruch“ forderten dagegen die beiden Anwälte für ihre Klienten. Sie zerpflückten Ermittlungen und die Beweiskette der Kripo. Von Beginn an hätten sich die Kripo-Beamten an den beiden „Hells Angels“-Mitgliedern festgebissen und in keine andere Richtung mehr ermittelt. Dabei hätte der leitenden Kriminalbeamte selbst gesagt, dass es sich nicht um einen Racheakt der „Hells Angels“ gehandelt habe. Ungeprüft habe er auch die Opfer-Aussage übernommen, dass es kein Mitglied einer Rocker-Gang sei, obwohl er eine Kutte der „Outlaws“ besaß. Der Geschädigte hätte zudem die beiden auf Fotos identifiziert. Die Blutflecken im Fahrzeug würden den 30-jährigen Angeklagten zwar belasten. Aber: „Welcher Täter lässt solche Blutspuren im Auto?“, fragte Anwalt Thomas Rall. Sein Kollege Uwe Böhm argumentierte ähnlich: „Wir haben hier viele Spekulationen aber wenig Beweise.“

Das Urteil

Das Schöffengericht sah das genauso und sprach die beiden Angeklagten gestern frei. „Wir haben kein Geständnis, keine zwingenden Beweismittel und keinen Tatzeugen“, sagte Richter Albrecht Trick. Es sei ein Indizienprozess mit viel „könnte“. Zum Motiv: Es könnte eine Verwechslung sein, muss es aber nicht. Denn beim Geschädigten sei nicht klar, ob er ein Mitglied der „Outlaws“ sei oder nicht. Es könnte sich um eine Auseinandersetzung im Rockermilieu handeln, muss es aber nicht. Die Aussagen des Opfers seien nicht eindeutig: Es gab lediglich eine vage Zeugenbeschreibung, die beiden Angeklagten hatte er auf Fotos nicht identifiziert.

Drei belastende Indizien erwähnte Richter Trick: Zum einen sei der dunkle Kleinwagen wohl sehr wahrscheinlich das Tatfahrzeug. Auf dem Radmutterschlüssel fanden sich DNA-Spuren des 30-jährigen Angeklagten. Im Fahrzeug wurden außerdem Blutspuren des Opfers festgestellt. „Doch wie blöd soll ein Täter sein, der den Radschlüssel zurücklässt und das Fahrzeug nach der Tat nicht reinigt?“, fragte er.

Das Gericht könne nicht ausschließen, dass jemand anderes den Wagen gefahren und die Tat begangen habe. Die DNA reiche auch nicht als Beweismittel. Der Angeklagte könnte den Radmutterschlüssel auch zu einem anderen Zeitpunkt in der Hand gehabe haben. Es sei schließlich der Wagen seiner Freundin. „Die Kriminalpolizei hat es sich zu einfach gemacht“, schlussfolgerte Trick. „Jedes Indiz lässt sich mühelos auch schlüssig widerlegen.“