Sicherheit

Böllern nur mit Sondererlaubnis

Das Ordnungsamt weist auf das Verbot von Feuerwerk hin. In der Sulzer Innenstadt gibt es an Silvester eine „Sperrzone“.

25.11.2016

Von NC

Ein Feuerwerk muss genehmigt werden. Während des Jahres darf keine Rakete ohne Erlaubnis des Ordnungsamts gezündet werden. Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Sulz darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist und nur außerhalb der „Sperrzone“ in der Innenstadt. Während des Jahres gilt ein generelles Verbot, das auch den Erwerb...

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Erstellt:
25.11.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
zuletzt aktualisiert: 25.11.2016, 01:00 Uhr

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