Großbrand: Keine natürliche Ursache

Brand am Hagellocher Weg: „Anfangsverdacht einer Brandstiftung“

Ende Oktober brannten zwei Lagerhallen am Hagellocher Weg komplett aus. Der Schaden liegt bei rund einer Million Euro. Zur Ursache hält sich die Polizei weiter bedeckt.

11.11.2016

Von itz

Eine Leseraufnahme aus der Brandnacht. Bild: Holzinger

Eine Leseraufnahme aus der Brandnacht. Bild: Holzinger

Oberstaatsanwalt Martin Klose von der Tübinger Staatsanwaltschaft hat dem TAGBLATT gestern bestätigt, dass „wegen des Anfangsverdachtes einer Brandstiftung“ ermittelt wird. Was allerdings nur bedeute, dass „keine natürliche Ursache“ der Grund für das Feuer in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober gewesen sei. Das Ermittlungsverfahren wurde gegen Unbekannt eingeleitet. Gegen bestimmte Personen werde momentan nicht ermittelt.

Klose warnt allerdings davor, aus der korrekten juristischen Bezeichnung abzuleiten, dass die Flammen am Hagellocher Weg tatsächlich auf eine absichtliche menschliche Handlung zurückzuführen sind. Da bereits eine fahrlässige Brandstiftung eine Straftat sei, ist die Staatsanwaltschaft gesetzlich gezwungen zu ermitteln, wenn eine natürliche Ursache auszuschließen ist. Eine solche hatte der erste Brand der Hallen vor rund zehn Jahren gehabt, als ein Blitzeinschlag zum Feuer führte.

Es könne weiterhin sein, so Klose, dass nun beispielsweise ein Nagetier eine Leitung angeknabbert und so einen Kurzschluss ausgelöst habe. Um weitere Schritte angehen zu können, müsse das schriftliche Gutachten des hinzugezogenen Sachverständigen eingehen. Weiter sagt Klose, dass die Ermittlungen noch bis zu zwei Monate andauern können.