Kreis Freudenstadt/Region

Bürokratieabbau für Schlechtwetterzeit

Die Anzeigepflicht beim Saison-Kurzarbeitergeld entfällt. Damit entlastet der Gesetzgeber die Arbeitgeber.

21.12.2016

Von NC

Bisher mussten Unternehmen, die berechtigt sind Saison-Kurzarbeitergeld zu beziehen, bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen wie Auftragsmangel eine Anzeige über den Beginn des Ausfalls bei der Agentur für Arbeit stellen. Beruhte der Arbeitsausfall auf der Witterung, war dies nicht notwendig. Mit der gesetzlichen Neuregelung ist die Anzeigepflicht nun vollständig entfallen, informiert die A...

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