Horb · Pandemie

Corona-Hilfe für Familien

Ob Schulen, Kindergärten oder Handel: Der Horber Gemeinderat schnürt ein kleines Rettungspaket für die Betroffenen.

28.05.2020

Von Dagmar Stepper

Gemeinderatssitzung in Corona-Zeiten: Das Horber Gremium tagte am Dienstag wieder in voller Größe, dafür in der Hohenberghalle, wo der Mindestabstand gewährt werden kann. „Heute haben wir wieder einen richtigen Gemeinderat“, sagte dazu OB Rosenberger. Bild: Karl-Heinz Kuball

Gemeinderatssitzung in Corona-Zeiten: Das Horber Gremium tagte am Dienstag wieder in voller Größe, dafür in der Hohenberghalle, wo der Mindestabstand gewährt werden kann. „Heute haben wir wieder einen richtigen Gemeinderat“, sagte dazu OB Rosenberger. Bild: Karl-Heinz Kuball

Die coronabedingte Schließung der Kindergärten, Schulen und Musikschulen hat nicht nur auf die Eltern enorme Auswirkungen, sondern auch auf den Stadtsäckel. Denn die Gebühren fallen weg, die Gehälter der Erzieherinnen und Lehrer müssen aber weiter bezahlt werden. Zudem leidet der Handel unter den Pandemie-Verordnungen. Welche Hilfsnetze und Hilfspakete geschnürt werden können, darum ging es in der Sitzung des Horber Gemeinderats am Dienstagabend.

„Es werden einige finanzielle Herausforderungen auf uns zukommen“, sagte Oberbürgermeister Peter Rosenberger zu Beginn der Debatte. Im Bereich der Kindergärten, Schulbetreuung und der Musikschule verzeichnet die Stadt gerade Einnahmeausfälle in Höhe von 145000 Euro. Teilweise wird das von einem Hilfspaket des Landes aufgefangen – durch den kommunalen Rettungsschirm erhält Horb 310000 Euro. Die Stadt will trotzdem die Familien und den Handel in diesen Krisenzeiten unterstützen, daher hat die Verwaltung Vorschläge zu den verschiedenen Themen erarbeitet, die als „sehr ausgewogen“ von den Stadträten aufgenommen wurden. Einziger Kritikpunkt blieb, ob überhaupt eine Gebühr für Kindergärten erhoben werden soll – dafür setzt sich die SPD-Fraktion ein. „Ich halte es für völlig falsch, dass Bildungseinrichtungen – und dazu gehören auch Kindergärten – Gebühren kosten“, sagte SPD-Stadträtin Viviane Weschenmoser. Bei der separaten Abstimmung über den Punkt Kindergarten-Gebühren stimmten die Genossen daher entweder dagegen oder enthielten sich der Stimme. Dass die Stadt bei der Notbetreuung sehr reduzierte Gebühren verlangen wird, wurde von den anderen Fraktionen ausdrücklich gelobt.

Elternbeiträge bei Schließung

Wer sein Kind nicht in den Kindergarten schicken konnte, weil die Einrichtung coronabedingt geschlossen war, muss auch keine Gebühren zahlen. Das soll nicht nur für städtische Einrichtungen, sondern auch für die kirchlichen gelten. Den Einnahmeausfall
der Kirchen wird die Stadt übernehmen.

Gebühren Notbetreuung Kita

Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung sind, sollen dafür Gebühren zahlen. „Wir wollen behutsam in die Gebührenerhebung einsteigen“, sagte OB Rosenberger. Als Bonbon für Eltern in systemrelevanten Berufen soll allerdings die niedrigste Gebühr erhoben werden, die für Alleinerziehende. In den Kitas sind derzeit 160 Kinder für die erweiterte Notbetreuung angemeldet. Damit in der Notbetreuung niemand schlechter gestellt ist als im Normalbetrieb, soll die Inanspruchnahme tagesgenau abgerechnet werden.

Gebühren Notbetreuung Schule

Für die Grundschulbetreuung sollen ebenfalls Gebühren erhoben werden. Die Notbetreuung wird von den Lehrern größtenteils in der Zeit angeboten, in der normaler Unterricht ist. Stand gestern werden in den Schulen 67 Kinder betreut. Zusätzlich gibt es an einigen wenigen Einrichtungen zusätzliche Nachmittagsbetreuung, für die Gebühren verlangt werden.

Unterricht Musikschule

Durch die Corona-Verordnungen musste auch die städtische Musikschule schließen, dort konnten aber 90 Prozent der 1100 Schüler recht kurzfristig auf den Online-Unterricht umgestellt werden. Wer keinen Unterricht erhielt, dem werden auch keine Gebühren angerechnet. Wer statt des Präsenzunterrichts Online-Unterricht erhielt, bekommt vom 16. März bis 31. Mai einen zehnprozentigen Abschlag auf die Musikschulgebühren. Ab dem 1. Juni werden für alle Schüler, die Unterricht haben, die normalen Gebühren fällig, egal ob analog oder digital. OB Rosenberger merkte an, dass manche Schüler vielleicht künftig den Online-Unterricht vorziehen würden. „Er hat sehr gut funktioniert“, sagte er.

Hilfe für den Handel

Schon vor Corona-Zeiten haben die FD/FW-Fraktion und die CDU-Fraktion gefordert, den örtlichen Handel aufgrund der Großbaustelle Hochbrücke und die Sperrung der B32 zu unterstützen. Durch die Pandemie sind der Handel und die Gastronomie nun noch stärker betroffen. Mit der City-Initiative Horb Aktiv sollen nun Gespräche geführt werden, wie die Stadt den Handel unterstützen kann. Diese Vorschläge sollen vor der Sommerpause vom Gemeinderat beraten werden.

Anton Ade (FD/FW) regte an, mit den Vereinen ebenfalls Kontakt aufzunehmen, da auch diese durch die Corona-Verordnungen hohe finanzielle Einbußen haben. Das wurde im Gremium begrüßt. Rosenberger sagte zu, ein Treffen mit den ARGE-Vertretern zu arrangieren.

Gebühren für nicht betreute Kinder werden erlassen

Der Horber Gemeinderat hat am Dienstag beschlossen, den Eltern die Gebühren für Kindergarten, Schule und Musikschule für die Zeiten zu erlassen, in denen wegen der corona-bedingten Schließungen keine Betreuung oder Unterricht stattgefunden haben. Für die erbrachte Notbetreuung an Schulen und Kitas gibt es zudem eine tagesgenaue Abrechnung. Grundlage dafür ist die günstigste Monatsgebühr, welche die Gebührenordnung vorsieht.

Für die Betreuung eines Kindes im Kindergarten während der Schließzeiten ergibt sich demnach folgende Tagesgebühr: bei einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt: 6,25 Euro, bei zwei Kindern unter 18 Jahren im Haushalt: 4,60 Euro, bei drei Kindern unter 18 Jahren im Haushalt: 2,80 Euro und bei vier Kindern unter 18 Jahren im Haushalt: 1,10 Euro. Diese Gebührensätze gelten auch für die Freien Träger.

An den Schulen erfolgt die Betreuung der Kinder während der sonst üblichen Unterrichtszeiten durch die Lehrer. Hierfür fallen bei der Stadt Horb keine Kosten an. Für die Nachmittagsbetreuung durch Personal der Stadt ergeben sich folgende Gebühren: Betreuungszeit täglich eine Stunde: 0,75 Euro, Betreuungszeit täglich zwei Stunden: 1,50 Euro, Betreuungszeit täglich drei Stunden: 2,25 Euro, Betreuungszeit täglich vier Stunden: 3 Euro, Betreuungszeit täglich fünf Stunden: 3,75 Euro.

Musikschüler, die statt des Präsenzunterrichts Online-Unterricht erhalten haben, bekommen vom 16. März bis 31. Mai dieses Jahres einen zehnprozentigen Abschlag auf die Musikschulgebühren. Ab dem 1. Juni werden für alle Musikschüler, die Unterricht haben, wieder die normalen Gebühren fällig.

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Erstellt:
28.05.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 40sec
zuletzt aktualisiert: 28.05.2020, 01:00 Uhr

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