Hundesteuer

Dachsbracke im Steuerglück

Mössingen beschloss, Schweißhunde von der Steuer zu befreien. Gesamtzahl der Hunde, die das betrifft: 1.

18.10.2016

Von eik

Wer könnte diesen Augen schon Steuern abverlangen? Eine Alpenländische Dachsbracke, ein typischer Nachsuchenhund. Bild: cobia / fotolia

Wer könnte diesen Augen schon Steuern abverlangen? Eine Alpenländische Dachsbracke, ein typischer Nachsuchenhund. Bild: cobia / fotolia

So genannte „Nachsuchenhunde“ für die Jagd werden in Mössingen künftig von der Hundesteuerpflicht befreit. Das haben Stadträte am Montag in einer öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses, die nur diesen einen Tagesordnungspunkt hatte, beschlossen. Vom ersten Januar an dürfen sich Halter dieser Tiere darüber freuen, mehr Geld im Portemonnaie übrig zu haben. Auf der anderen Seite fehlen so künftig Einnahmen im Stadtsäckel der Verwaltung. Mindereinnahmen sind das, die sich allerdings in einem nicht unüberschaubaren Rahmen bewegen: Im Stadtgebiet lebt derzeit ein einziger dieser nützlichen Vierbeiner – eine Alpenländische Dachsbracke, die, wie uns der Landesjagdverband mitteilt, in der Nähe vom Freibad wohnt.

Trotz der mithin mäßigen kommunalpolitischen Tragweite ihrer Entscheidung ließen es sich die Mössinger Stadträte am Montag nicht nehmen, noch ein wenig über das populäre Thema Hundesteuer zu diskutieren. So schlug Grünen-Rätin Manuela Grießhaber vor, vor dem Beschluss noch einmal zu prüfen, ob in Mössingen nicht noch weitere Sorten von hilfreichen Hunden von der Steuer befreit werden könnten: Es gebe schließlich zahlreiche Zusatz-Qualifikationen für Vierbeiner, die aus ihnen sozial nutzbringende Tiere machten. OB Michael Bulander wollte dieses Fass indes nur ungern aufmachen: „Wir müssen irgendwo eine Grenze ziehen“, so der Rathauschef, „und Nachsuchenhunde werden immerhin offiziell registriert“.

Tatsächlich ist die Qualifikation von Schweißhunden quasi amtlich und muss im Jahresverlauf stets neu bestätigt werden. Und Mössingen wolle weiter restriktiv bei der Steuerbefreiung von Hunden sein, so der OB: Nur bei starkem öffentlichen Interesse wolle die Stadt auf die Abgabe für Vierbeiner verzichten. „Wir können nicht jeden Hund von der Steuer befreien, der eine ‚Rechts-am-Bein-Laufen‘-Prüfung bestanden hat“, so Bulander. Bislang sind in Mössingen Hunde befreit, die sich um Blinde, Gehörlose oder weitere hilfsbedürftige Menschen kümmern – zudem Wachhunde in Randlagen der Orte sowie Rettungshunde.

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Erstellt:
18.10.2016, 22:47 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 55sec
zuletzt aktualisiert: 18.10.2016, 22:47 Uhr

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