Der Biber hat die Lauter fest im Griff (2)

Das Fallobst darf er holen: Niels Hahn berät bei Schäden durch das Nagetier

Der Biber hat das Lautertal fest im Griff. Wenn das Nagetier seine Burgen baut oder auf Nahrungssuche geht, bleiben aber Schäden in der Land- und Forstwirtschaft nicht aus. Dann vermitteln Biberberater zwischen Mensch und Nagetier.

26.08.2016

Von Uschi Kurz

Biberberater Niels Hahn zeigt an einem Nebenarm der Lauter das Werk eines seiner Schützlinge. Noch ein kräftiger Windstoß – und der Baum fällt.Bild: Faden

Biberberater Niels Hahn zeigt an einem Nebenarm der Lauter das Werk eines seiner Schützlinge. Noch ein kräftiger Windstoß – und der Baum fällt.Bild: Faden

Kreis Reutlingen. „Das Lautertal ist komplett bewohnt“. Wie viele Biber mittlerweile auf der Schwäbischen Alb leben, vermag der Wildtierbiologe Niels Hahn aber nicht zu sagen. Dazu liege die letzte Kartierung durch das Regierungspräsidium im Jahr 2010 zu lange zurück. Hahn ist einer von zwei ehrenamtlichen Biberberatern, die im Landkreis Reutlingen aufkommende Konflikte zwischen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und dem streng geschützten Biber zu schlichten suchen. In der Regel gelingt das gut. Hahn: „In weit über 90 Prozent funktioniert das Zusammenleben problemlos.“

Das liegt auch daran, dass die Biberberater die Belange der Land- und Forstwirte durchaus ernst nehmen. Schäden können im Nahbereich der Gewässer entstehen, in denen der Biber wohnt. Nicht nur dadurch, weil er Baumaterial für seine Wohnburgen und Staudämme braucht und deshalb ganze Bäume fällt. Das Nagetier frisst gerne junge Zweige und Rinden, aber auch Weizen und Mais und trampelt bei seiner Nahrungssuche viele Pflanzen nieder. Um dies zu verhindern, hält das Landratsamt Elektrozäune vor, mit denen Getreideäcker geschützt werden können. Und für Bäume gibt es als Verbißschutz sogenannte Drahthosen.

Der Ernteausfall, der durch den Biberfraß selbst entsteht, sei in der Regel nicht so schlimm, betont Hahn. Problematischer seien die Röhren, die der Biber bisweilen vom Wasserlauf zu seinen Fressplätzen gräbt, weil er gerne „nassen Fußes unterwegs ist“. Deshalb legt er unterirdische Gänge an, die vom Wasser durchspült sind. Große Löcher inmitten von Wiesen und Äckern dienen ihm als Ein- und Ausgang. Kommt dann der Landwirt mit schwerem Gerät, beispielsweise einem Traktor oder einem Mähdrescher, können die Räder hängenbleiben oder aber der Gang kann ganz einstürzen.

Ein Buttenhäuser Landwirt hatte auf seinem an der Lauter gelegenen Weizenacker zwischen Hundersingen und Buttenhausen in diesem Jahr mehrfach Biberbesuch. Zum Schutz zog er, wie vom Biberberater empfohlen, einen Elektrozaun um seinen Acker. Doch schon wenige Tage später, erzählt Hahn, „hat uns der Biber ausgetrickst“. Indem er knapp unter der Wasseroberfläche eine Röhre von der Lauter bis tief in den Weizenacker hinein grub. Dort stieg er aus und tat sich an den schmackhaften Weizenhalmen gütlich.

Der Biberberater konterte mit einem weiteren Elektrozaun direkt um das Ausstiegsloch. „Der Elektrozaun wehrt das Tier ab, aber er schädigt es nicht.“ Dass der kleine Elektroschock diesmal Wirkung zeigte, belegen Bilder aus einer Fotofalle, die Hahn an dem Loch installierte. Der Biber wurde erfolgreich abgeschreckt und tauchte wieder ab.

Grundsätzlich rät Hahn den Landwirten, den Wiesenstreifen direkt am Wasser aus der Nutzung zu nehmen. Im Wassergesetz des Landes ist ohnehin festgelegt, dass ein zehn Meter breiter Gewässerrandstreifen frei bleiben soll. Doch längst nicht jeder Landwirt hält sich an die gesetzliche Bestimmung. Auf den Flächen, die dem Land gehören – beispielsweise beim Marbacher Gestüt – ist der Gewässerrandstreifen mittlerweile selbstverständlich. Ohnehin, lobt der Wildbiologe, sei die Zusammenarbeit mit dem Gestüt hervorragend. Im Buttenhäuser Fall nutzte freilich auch der Wiesenstreifen zwischen Bach und Weizenacker nichts, denn die Röhre, die der Biber dort grub, war gut 25 Meter lang. Doch das, sagt Hahn, sei schon sehr ungewöhnlich.

Manchmal macht dem Wildtierbiologen auch die schwäbische Mentalität zu schaffen. „Das gehört doch aufgeräumt“, hört er immer wieder, wenn irgendwo an der Lauter die vereinigten Hüttenwerke eines Bibers zu sehen sind. Dann gibt er zu bedenken, dass die Vorteile für die Landschaft, aber auch für Mensch und Tier durch den Biber ungleich größer seien. Und dann zählt er auf: Hochwasserschutz, weil die Staudämme die Fließgeschwindigkeit der Wasserläufe verlangsamen. Trinkwasserschutz, weil die Bauwerke der Biber das Wasser filtern.

Auch sei überall dort, wo der Biber wieder heimisch geworden ist, eine viel größere Artenvielfalt zu beobachten – vom Eisvogel bis zur Prachtlibelle. Und im Totholz, das durch absterbende Bäume in überstauten Flächen entsteht, finden vom Aussterben bedrohte Käferarten ein Refugium. Selbst für die Bäume, die der Biber schält oder ganz zum Einsturz bringt, ist der Eingriff unschädlich: „Das ist wie eine Verjüngungskur.“

Ärgerlich findet Hahn, wenn Konflikte hochgespielt werden, obwohl es Lösungsmöglichkeiten gebe. Beispielsweise am Wolfgangssee bei Grafeneck, wo schon seit geraumer Zeit eine Biberfamilie ihre Wohnburg hat. Um zu gewährleisten, dass der Wasserspiegel immer über dem Eingang seiner Burg liegt, hat der Biber das Gewässer angestaut. Deshalb steht auch die angrenzende Wiese am Bahndamm unter Wasser. Aus Sorge, der Bahnkörper könne Schaden leiden, legte die Gemeinde Gomadingen schon vor längerem ein Abflussrohr in den See. Doch das wurde von den fleißigen Bibern ein ums andere Mal verstopft. Bis sich die Mitarbeiter des Bauhofes schließlich weigerten, die nassen Reparaturarbeiten immer wieder auszuführen.

Daraufhin, so Hahn, hätte das Landratsamt vor zwei Jahren einen Vorschlag für eine nachhaltige – für Mensch und Nagetier verträgliche – bauliche Lösung gemacht. 50 Prozent der Kosten hätte die Untere Naturschutzbehörde übernommen, den Rest hätte die Gemeinde Gomadingen zahlen müssen. Realisiert worden sei das Projekt bisher aber nicht, obwohl die Gemeinde unterhaltspflichtig sei.

Es gebe auch nette Begebenheiten, erzählt der 49-Jährige. Einmal habe ihn ein Hauseigentümer aus Wasserstetten angerufen, weil er einen Biberschaden melden wollte. Sein direkt an der Lauter gelegenes Grundstück ist von einem massiven imprägnierten Scherenzaun umgeben. Das hielt den Biber aber nicht ab, als ihn offensichtlich die Äpfel in Nachbars Garten reizten. Er nagte sich kurzerhand einen Durchgang. „Das Fallobst darf er ruhig holen“, meinte der Mann, der lediglich seine Apfelbäume schützen wollte. Damit die nicht als Material für eine Biberburg enden, erhielten auch sie Drahthosen. Das Loch für den Biber im Zaun aber blieb.

Der Biber grub sich einen Kanal mitten in den Weizenacker. Ein Elektrozaun verhindert, dass die Ernteeinbuße für den Landwirt zu groß wird. Bild: Faden

Der Biber grub sich einen Kanal mitten in den Weizenacker. Ein Elektrozaun verhindert, dass die Ernteeinbuße für den Landwirt zu groß wird. Bild: Faden

Bibermanagement im Regierungspräsidium Tübingen

Der Biber ist eine streng geschützte Art. Es ist nicht nur verboten, ihn zu fangen, zu töten oder auch nur zu stören; auch seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind geschützt. Anders als in Bayern gibt es in Baden-Württemberg keine Entschädigungen für Land- und Forstwirte, die Ernteeinbußen oder sonstige Schäden durch die Biber zu beklagen haben. Um möglichen Konflikten zu begegnen, gibt es in den Regierungsbezirken aber das sogenannte Bibermanagement. Beim Regierungspräsidium gibt es hauptamtliche Biberbeauftragte, bei den Landkreisen ehrenamtliche Biberberater. Beim Landratsamt Reutlingen sind das Wolfgang Hödl und Niels Hahn. Ihre Aufgabe ist es die Biberreviere zu beobachten und zu erfassen. Sie klären in Informationsveranstaltungen über die Biber auf und beraten bei Konflikten. Als Prophylaxe vor Schäden hält das Landrat Reutlingen Schutzvorrichtungen, wie Elektrozäune oder Drahthosen vor.