Mit Engelszungen

Das Land darf den Kreis nicht alleine lassen

Knapp 55 Millionen Euro wird der Landkreis Reutlingen im Jahr 2017 für die Flüchtlingsbetreuung ausgeben müssen – lediglich 35 Millionen Euro stehen dem an Erträgen, also Landes-Zuschüssen, gegenüber. Eine Lücke von 20 Millionen Euro, die der Kreis kurzfristig selbst stemmen muss.

27.10.2016

Von Maik Wilke

Klar ist aber: 10,7 Millionen Euro werden nach derzeitigem Recht überhaupt nicht erstattet. „Die bekommen wir definitiv nicht“, erklärte Kreiskämmerer Wolfgang Klett gestern bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs.

Kostspielig ist dabei nicht die vorläufige Unterbringung, für die der Kreis zuständig ist. „Da vertrauen wir darauf, dass wir die zugesicherte Unterstützung vom Land auch bekommen“, sagt Landrat Thomas Reumann. Dank Spitzabrechnung bekommt der Kreis für das Jahr 2015 etwa 4 Millionen Euro erstattet. Das entspreche zumindest relativ den Mehrausgaben, sagt Klett.

Sorgen macht der Kreisverwaltung vielmehr die Anschlussunterbringung. Denn da greift nicht mehr das Asylbewerbergesetz, sondern die Flüchtlinge bekommen Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II. Für die kommt der Kreis auf.

Allein für die Betreuung geduldeter Asylbewerber rechnet Klett mit 7,4 Millionen Euro. Hinzu kommen Kosten für Personal und Mieten. Bis Ende 2017 rechnet die Verwaltung mit 1100 Menschen in der vorläufigen und 3800 in der Anschlussunterbringung. Deswegen sei wichtig, dass die Kreise gemeinsam mit allen Kommunen um eine neue Regelung kämpfen, betont Reumann. Das Versprechen, alle Ausgaben würden den Kreisen zurückgezahlt, scheint derzeit eher eine Illusion zu sein.

Dass das Land nicht für die Anschlussunterbringung aufkommt und damit die Kreise alleine lässt, untermauert leider genau das, was Kritiker, Rechte und AfD-Wähler behauptet haben: Das Geld, das für Flüchtlinge eingesetzt wird, fehlt letztendlich im Haushalt an anderen Stellen. Die Kommunen spüren das am meisten. Deshalb muss die Landesregierung dringend nachjustieren – allein um dieser Argumentation die Kraft zu nehmen.

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Erstellt:
27.10.2016, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 27.10.2016, 01:00 Uhr

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