Denkmalschutz: Kreis genehmigt Windpark nicht

Das Reutlinger Landratsamt lehnt die fünf geplanten Windräder bei Schloss Lichtenstein ab

Es sei keine Entscheidung pro oder contra Windkraft, auch keine politische Entscheidung über die Umsetzung der Energiewende, sagt Landrat Thomas Reumann.

26.11.2016

Von Matthias Reichert

Die örtliche Bürgerinitiative hat im Mai auf Schloss Lichtenstein Flagge gegen Windräder gezeigt. Archivbild: de Marco

Die örtliche Bürgerinitiative hat im Mai auf Schloss Lichtenstein Flagge gegen Windräder gezeigt. Archivbild: de Marco

Das Verfahren sei streng Immissionsschutz-rechtlich gewesen: Die Sonnenbühler Firma Sowitec hatte bekanntlich im April 2014 zunächst sieben, später noch fünf Windräder auf dem Hohfleck bei Sonnenbühl beantragt. Eine Bürgerinitiative lief dagegen Sturm. Beim Landkreis gingen 18 500 Einwände ein, freilich inklusive Mehrfach-Protesten.

Den Ausschlag gab der Denkmalschutz. Die Kritiker argumentierten, die Anlage beeinträchtige das historische Erscheinungsbild des Schlosses am Albtrauf. Dem schloss sich das Landesdenkmalamt an. Zwar wären die Windräder, anders als von der Bürgerinitiative auf Bildern dargestellt, 3 bis 3,5 Kilometer vom Schloss entfernt gewesen. Doch durch die sich drehenden Rotoren werde der Blick aufs Schloss-Panorama abgelenkt, argumentierte Martin Hahn vom Landesamt für Denkmalpflege bei einer Anhörung im Juli.

Die Nabenhöhe der Windräder hätte 137 Meter betragen, der Rotorendurchmesser 126 Meter. Das Verfahren hat sich auch wegen formaler Fehler verzögert. Nach dem Anhörungstermin holte das Landratsamt ein weiteres Gutachten ein, um die Sichtbezüge des Schlosses zu prüfen. Der Metzinger Stadtarchivar Rolf Bidlingmaier zog dafür alte Skizzenbücher des Architekten Carl Alexander Heideloff heran, der das Schloss 1840 bis 1842 erbaut hatte – inspiriert vom gleichnamigen Roman Wilhelm Hauffs.

Bidlingmaier kam zum Ergebnis, dass die Sichtachsen auf das Schloss Teile der historischen Konzeption seien. Über die Skizzen wies er nach, dass die Sichtachsen auf das Schloss über den Lochenstein und Holzelfingen vom Baumeister gewollt waren. Heideloff sei die Strecke abgelaufen und habe den Standort des Schlosses entsprechend gewählt. Er habe das architektonische Konzept an den englischen Landschaftsgärten angelehnt, wo die Proportionen, und nicht die Bauwerke dominieren, präzisiert Kreis-Ordnungsdezernent Claudius Müller.

Das sei ein historisch dokumentierter Nachweis, sagt der Landrat. Heideloff habe Schloss und Landschaftsbild als Gesamtkunstwerk betrachtet, als eine Einheit, so Reumann. Die Windanlage würde die Blicke auf sich ziehen, die prägende Wirkung des Schlosses gehe verloren. „Das Schloss wäre in seinem Denkmalwert marginalisiert, seine künstlerische Aussagekraft würde erheblich gemindert“, begründet Reumann die Ablehnung. Denkmalschutz habe Vorrang vor weiteren privaten und öffentlichen Belangen, auch vor dem öffentlichen Interesse auf Umsetzung der Energiewende, so der Landrat.

Das Kreis-Umweltamt als untere Denkmalschutzbehörde hat deshalb entschieden, dass denkmalschutzrechtliche Vorschriften der Anlage entgegenstehen – sehr zur Freude der Bürgerinitiative. Auf die übrigen Einwände kam es nicht mehr an. Sie werden in der Begründung nicht aufgeführt. Laut Müller wäre die Anlage auch beim Artenschutz „kritisch“ gewesen. Zumindest am geplanten Standort eines Mastes hätten Naturschützer die Brut von Rotmilanen gefunden, was die Genehmigung dieses einen Windrads unwahrscheinlich gemacht hätte. Die übrigen Einwände hingegen hätten dem Antrag nicht entgegengehalten werden können. Insgesamt hat das Landratsamt im Laufe des Genehmigungsverfahrens 42 Träger öffentlicher Belange und weitere Beteiligte angehört.

„Wir halten die Entscheidung für tragfähig“, sagt der Landrat. Es handele sich in Sonnenbühl um „eine atypische Situation“ – nicht jedes Kulturdenkmal führe gleich dazu, dass Windkraftanlagen nicht genehmigt würden.

Der Reutlinger CDU-Kreisvorsitzende Manuel Hailfinger begrüßt den Bescheid in seiner Funktion als Co-Vorsitzender des örtlichen Tourismusvereins: „Das ist eine gute Entscheidung für den Tourismus auf der Sonnenalb.“

Sowitec prüft rechtliche Schritte gegen Ablehnung

Das Landratsamt hat gestern die Entscheidung bekanntgegeben. Sie wird nun bis 12. Dezember ausgelegt. Die Firma Sowitec kann einen Monat lang Widerspruch einlegen, über den dann das Tübinger Regierungspräsidium (RP) zu entscheiden hätte. Weist das RP den Widerspruch zurück, könnte die Firma noch vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht klagen. „Wir werden die Begründung juristisch überprüfen, ob ein Widerspruch Sinn macht und eine Klage sinnvoll wäre“, sagt Roland Heinrich, der zuständige Projektleiter bei Sowitec. „So ein Projekt einfach den Bach runtergehen zu lassen, das geht nicht. Natürlich sind wir enttäuscht. Aber die Entscheidung war ja auch nicht total überraschend, nachdem das Landesdenkmalamt beim Erörterungstermin in keiner Weise kompromissbereit war.“