Gericht

Das Urteil: Drei Monate Haft mehr als zuvor

Keinen Erfolg hatte ein Freudenstädter „Reichdeutscher“ mit seinem Berufungsantrag beim Landgericht.

16.12.2016

Von Cornelia Addicks

Mit seiner Berufung beim Landgericht Rottweil hatte der 66-Jährige ein Jahr, nachdem er vom Amtsgericht Freudenstadt zu zwei Jahren und zwei Monaten wegen 38-fachen versuchten Computerbetrugs verurteilt worden war, keinen Erfolg.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil in erster Instanz eingelegt. Die Berufungsverhandlung in Rottweil begann im Mai 2016, wurde aber unterbrochen, da ein Sachverständiger untersuchen sollte, ob der Angeklagte, der sich als „Reichsdeutscher“ bezeichnet, „wahnhaft“ handelte, als er von hochrangeigen Personen je 950 000 Euro forderte und sie dadurch nötigte, einen Widerspruch einzulegen.

In 38 Fällen gelang es ihm sogar, einen Mahnbescheid zu erwirken. Durch diese hohe geforderte Summe kam auch eine hohe Gebühr zustande: 2578 Euro pro Fall, insgesamt also 97 964 Euro, die er der Landesoberkasse schuldet. Da der Angeklagte so gut wie mittellos ist, wird die öffentliche Hand den Schaden haben.

Er habe damals sehr wohl über Geld verfügt, behauptete der Angeklagte gestern; 400 000 Euro auf einer englischen Bank. Das könne er nachweisen. Nicht gewusst habe er, dass dies „ein Fake, ein Flop“ gewesen sei. Deswegen liefen noch Prozesse, verriet der 66-Jährige.

Rund eine halbe Stunde brauchte der Vorsitzende Richter Wolfgang Heuer, um die 32 Eintragungen im Bundeszentralregister in die Beweisaufnahme einzuführen: Zahlreiche Gerichte der Region haben sich schon mit dem gebürtigen Heidelberger befasst, seit er 1986 in Mannheim wegen Bestechlichkeit im Amt (als Polizist) zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Es folgten Betrugsfälle in seiner Zeit als Anlageberater; die erste Geldstrafe wegen Beleidigung setzte es 1998. Auch wegen Nötigung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Urkundenfälschungen und Kennzeichenmissbrauch wurde der Mann verurteilt. Unter „Beleidigung“ fiel, dass er Polizeibeamte als „Schergen“ titulierte und Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften als Diener der „Banditen-, Räuber- und Diebes-Justiz“ nannte. Die erste Hafterfahrung sammelte er um die Jahrtausendwende. Auch die jetzt angeklagten Geldforderungen kamen schon früher vor.

Betrug in Form von mangelnder Erfüllung seiner Wahrheitspflicht gegenüber dem Mahngericht warf der Staatsanwalt ihm vor: „Nicht nur ein Mal, sondern 38 Mal.“ Das zusätzliche Delikt sei nur eine Randerscheinung. Der Angeklagte hatte den Dursuchungsbescheid auf seiner Homepage veröffentlicht. „Im Wortlaut nicht erlaubt“, wie der Paragraf 353d des Strafgesetzbuches bestimmt. „Ein zahnloser Tiger“, wie selbst der Ankläger meinte. Anders jedoch die Fälle von gewerbsmäßigen versuchten Computerbetrugs und der Nötigung: Acht Monate Haft pro Fall, sehr straff zusammengefasst von 304 auf 29 Monate, lautete das Plädoyer. Die Prognose sah der Ankläger als „nicht sehr günstig“, für eine Schuldunfähigkeit gebe es „keinerlei Anknüpfungspunkte“.

Mit tiefen Seufzern und Schulterzucken plädierte der Pflichtverteidiger: „Ich bin etwas ratlos heute, völlig perplex.“ Er habe „massive Zweifel“ an einer Bereicherungsabsicht des Angeklagten. Vielmehr habe der einen „Kampf gegen das juristische Establishment“ geführt und sei „überhaupt nicht zugänglich“ für Argumente, die sich auf das Gesetzbuch bezögen. Das Ganze sah der Baiersbronner Anwalt als einen „tragischen Fall“ für den Angeklagten und dessen Frau, die darunter sehr zu leiden habe. „Er gehört nicht in eine Justizvollzugsanstalt“, umschrieb der Verteidiger seine Einschätzung des Geisteszustands des 66-Jährigen.

Der betonte: „Ich bin unschuldig!“ Das Ganze sei ja letztlich zum Vorteil der Justiz geraten, da „Fehler aufgedeckt“ worden seien. „Mir ging’s gar nicht ums Geld, mir ging’s ums Prinzip“, schloss der 66-jährige seine eigene Verteidigung.

Nachdem er das Urteil verkündet hatte, erläuterte der Vorsitzende Richter die Gründe. Anders als die Anklage ging das Gericht nicht davon aus, dass der Angeklagte tatsächlich damit gerechnet habe, die enormen Summen zu erhalten. Aber er habe sich anderen verzweifelten Menschen gegenüber als eine „Art Messias, wie ein Guru“ verhalten unter dem Motto: „Ich bin dazu berufen, stellvertretend für alle Bürger zu beweisen, dass Richter und Staatsanwälte keine Berechtigung für ihre Entscheidungen haben“. Weil es eben nach Ansicht des Angeklagten keine BRD gebe.

„Sie sagen ja selbst, Sie sind stur. Aber auch Ihnen bleibt nur eine begrenzte Lebenszeit, die es sinnvoll zu nutzen gilt“, sagte der Richter zum Angeklagten. Der konterte: „Das tue ich!“ Der 66-Jährige kann gegen das Urteil in Revision gehen. Die dafür nötigen Unterlagen ließ er sich aushändigen.

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Erstellt:
16.12.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 09sec
zuletzt aktualisiert: 16.12.2016, 01:00 Uhr

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