Schöffengericht

Das Vertrauen des Nachbarmädchens ausgenutzt

Ein 43-jähriger Schlosser wird wegen schweren Kindesmissbrauchs und illegalen Waffenbesitzes zu drei Jahren verurteilt.

07.03.2018

Von Matthias Reichert

Weil er sich zweimal an einer damals Neunjährigen vergangen hat, muss ein 43-jähriger Schlosser drei Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil hat gestern das Reutlinger Schöffengericht verhängt. Der Angeklagte lebte mit Frau und damals fünfjähriger Tochter zur Miete in einem Bauernhaus in einer Albgemeinde. Sie hielten sich Tiere. Die beiden kleinen Mädchen aus dem Nachbarhaus spielten oft mit der Toch...

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