Gericht

„Das schlug wahnsinnige Wellen in Justizkreisen“

Was einem sogenannten „Reichdeutschen“ vorgeworfen wird, liest sich auf den ersten Blick wie eine Posse.

02.12.2016

Von Cornelia Addicks

Ein 66-jähriger „Reichsdeutscher“ stand gestern über acht Stunden vor Gericht: Er und auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt gegen das Urteil des Strafrichters in Freudenstadt vom 5. Januar 2016: „Zwei Jahre und zwei Monate Haft für 38 Fälle von versuchtem Computerbetrug“. Kein „Reichsbürger“ sei er, sondern ein „Reichsdeutscher“, betonte der Angeklagte mehrfach. „Staatsbürgerrecht...

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Erstellt:
02.12.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 4min 01sec
zuletzt aktualisiert: 02.12.2016, 01:00 Uhr

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