Tübinger Landgericht

Sexueller Missbrauch: Esslinger muss viereinhalb Jahre in Haft

Ein 58-jähriger Esslinger muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis – anfangs war das Opfer erst elf Jahre alt.

08.04.2021

Von Matthias Reichert

Ein 58-jähriger Landschaftsgärtner aus Esslingen muss viereinhalb Jahre in Haft. Das Tübinger Landgericht sah es als erwiesen an, dass er einen Jungen im Landkreis Reutlingen über Jahre schwer sexuell missbraucht hat. Bei den ersten Übergriffen war der Junge erst elf. Der Angeklagte lernte ihn Anfang 2012 auf dem Hof von dessen Familie kennen, als er Tiere dorthin brachte. Sie freundeten sich an ...

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