Bauen

Der Durchbruch

Der Investor des Betreuten-Wohnen-Projekts auf dem Waldner-Areal bessert seinen Bauantrag gerade nach. Er glaubt an einen Spatenstich in 2017.

21.01.2017

Von Dagmar Stepper

Das Waldner-Areal in der Mühlener Straße könnte sich in diesem Jahr von einer Brache in eine Großbaustelle verwandeln. Bild: Kuball

Das Waldner-Areal in der Mühlener Straße könnte sich in diesem Jahr von einer Brache in eine Großbaustelle verwandeln. Bild: Kuball

Ein langer Atem – das braucht man als Investor zuweilen in Horb. Jüngstes Beispiel: die BPD Immobilienentwicklung GmbH, die auf dem Waldner-Areal ein Betreutes-Wohnen-Objekt mit 36 Wohnungen bauen will. Inzwischen ist die Welt im Jahr 2017 angekommen und das Gelände in der Mühlener Straße ist immer noch eine Brache. Doch in diesem Jahr könnte endlich der Durchbruch kommen. Zumindest deutet das Thomas Zeitzschel an, der bei BPD Technischer Projektentwickler ist: Auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE signalisierte er, dass der Bauträger BDP eindeutig, an dem Projekt festhalten wird.

Vorstellung am 14. März

„Wir bessern gerade den Bauantrag nach“, sagte Zeitzschel. Am 14. März tagt der Städtebau- und Sanierungsausschuss. Da will der Investor seine neuen Pläne vorstellen. Werden diese abgesegnet, kann er den Bauantrag bei der Stadt stellen. Kann man noch mit einem Spatenstich in diesem Jahr rechnen? „Kommt darauf an, wie schnell der Bauantrag bei der Stadt bearbeitet wird“, sagt Zeitzschel. Aber er glaubt, dass diese zügig arbeiten wird. Daher geht er davon aus, dass noch in diesem Jahr auf dem Waldner-Areal die Arbeiten für das Großprojekt beginnen werden. Damit würde eine langjährige Geschichte endlich zu einem Abschluss kommen: Seit vier Jahren ist das Unternehmen an dem Projekt dran. In der Region boomt das Betreute Wohnen. Die BDP, die damals noch Bouwfonds Immobilienentwicklung GmbH hieß, sieht in 2013 im Waldner-Areal einen hervorragenden Standort. Noch stehen hier Kino, Wohnhaus und Ladenfläche, aber alles ist in die Jahre gekommen. Die Türen des Lichtspielhauses sind seit Langem geschlossen. Der Grundstückseigentümer Kurt Waldner verkauft gern. Der Investor lässt Pläne entwickeln. Diese werden im November 2013 dem Städtebau- und Sanierungsausschuss (SBS) vorgestellt. Der stimmt zu und gibt dem Investor so das Signal, einen Bauantrag bei der Stadt zu stellen. Dem Projekt scheint nichts mehr im Weg zu stehen.

RP legt Bauantrag 2015 ab

Doch es kommt anders: Im Mai 2014 finden Kommunalwahlen statt. Im Städtebau- und Sanierungsausschuss sitzen andere Leute. Der Bauantrag ist bei der Stadt, das Projekt findet so wieder den Weg in den Ausschuss. Doch dieses Mal entfacht sich eine Diskussion: Das Gebäude wird als zu klobig empfunden. Der Wunsch nach einem Satteldach wird laut. Es passe nicht in die Umgebung der historischen Altstadt. Der Ausschuss wünscht sich für Neubauten klare Regeln. Es soll ein Bebauungsplan her, denn die Stadtgestaltungssatzung, die für diesen Bereich gilt, lasse den Bau so eigentlich nicht zu.

Der SBS kann aber nur empfehlen, nicht entscheiden. Das obliegt dem Verwaltungs- und Technischen Ausschuss (VTA) beziehungsweise dem Germeinderat. Auch hier kommt es zu Diskussionen, aber am Ende lehnt er einen Bebauungsplan ab und stimmt somit für das Bauprojekt. Der Gemeinderat tut es ihm gleich. Und wieder scheint der Weg frei zu sein.

Der Bauantrag des Investors landet beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, das als Denkmalschutzbehörde dem Antrag zustimmen muss. Doch aus Karlsruhe kommt im Februar 2015 ein Paukenschlag: „Wir haben der Stadt die Weisung erteilt, die Baugenehmigung nicht zu erteilen“, teilt das RP einem Bürger mit, der eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt hatte. Bei der Stadtverwaltung klingt das RP höflicher. Sie wird gebeten, den Bauantrag abzulehnen. Doch an der Sache ändert sich nichts: Für die Karlsruher Behörde ist der Bauantrag nicht mit der Stadtgestaltungssatzung vereinbar.

Damit beginnt ein neues Kapitel: Nun ist klar, dass die Satzung aus dem Jahr 1983 überarbeitet werden muss. Bisher hat die Stadt bei Neu- und Umbauten mit Befreiungen gearbeitet. Genau das hat das RP kritisiert. Im Sommer 2015 geht der SBS in Klausur und berät, wie künftig in der Altstadt von Horb gebaut oder saniert werden soll. Die Änderungswünsche fließen in eine neue Satzung ein, die ein Jahr später im Horber Gemeinderat abgesegnet wird.

Keine Befreiungen

Der Investor ist immer noch an dem Projekt interessiert und ändert seine Pläne entsprechend der neuen Gestaltungssatzung um. Den ersten Entwurf hat die Stadt zurückgeschickt, mit der Bitte ihn nochmals zu überprüfen. „Er war zwar nahe dran, aber sowohl wir als auch der Investor sind uns einig, dass der Bauantrag ohne Befreiungen auskommen soll“, sagt Oberbürgermeister Peter Rosenberger auf unsere Anfrage. Er ist sich sicher, dass der Investor weiter bei der Stange bleibt. Auch wenn er davor warnt, „immer alles zu zerreden. Denn ein Investor ist ein sehr scheues Geschöpf“.

Doch auch bei aller Vorsicht: 2018 wird wohl in die Annalen des Betreuten Wohnens in Horb eingehen.