Familie

Bürgermeister geht 2019 in Elternzeit

Ferdinand Truffner kümmert sich nächstes Jahr zwei Monate um den Sohn, Windeln wechseln er und seine Frau gemeinsam. Im Empfinger Rathaus gibt es unter dem neuen Chef flexiblere Arbeitszeiten.

21.11.2018

Von Frank Wewoda

Johannes Truffner, der Sohn des Bürgermeisters (rechts), darf sich nächstes Jahr acht Wochen lang ganztägig auf seinen Papa freuen. Neben ihm liegen  Johanna (Mitte) und Elias, auf dem Kopf tragen alle Mützchen mit Schriftzug ihres Ortsteils, Geschenke der Gemeinde.Privatbild

Johannes Truffner, der Sohn des Bürgermeisters (rechts), darf sich nächstes Jahr acht Wochen lang ganztägig auf seinen Papa freuen. Neben ihm liegen Johanna (Mitte) und Elias, auf dem Kopf tragen alle Mützchen mit Schriftzug ihres Ortsteils, Geschenke der Gemeinde.Privatbild

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für Empfingens jungen Bürgermeister Ferdinand Truffner ein wichtiges Thema. Als bundesweit erster Rathauschef beanspruchte 2010 Boris Palmer, Tübingens Oberbürgermeister von den Grünen, das damalige Elterngeld.

Truffner erzählt, dass die Geburt seines Sohnes Johannes am 14. Juli 2018 mit den Vorbereitungen für die Schließung des Kindergartens in Wiesenstetten zusammengefallen sei. So war wenig Zeit für die neue Rolle als Vater. „Mein Sohn kann ja nichts dafür, dass ich Bürgermeister bin.“

„Wir wechseln beide Windeln“

Das Gehalt werde während der Elternzeit nicht weitergezahlt. Truffners Frau Michaela ist Hebamme und sei die nächsten beiden Jahre zu Hause. „Wir überschneiden uns dann zwei Monate, bekommen aber nur ein Elterngeld.“ Derzeit gehe seine Frau ihrer Tätigkeit nicht nach. „Wir wechseln beide die Windeln“, so Truffner.

Auf die Elternzeit haben auch Väter gesetzlichen Anspruch (siehe Info-Kasten). Der Arbeitgeber, im Fall Truffners das Landratsamt als Rechtsaufsicht der Gemeinden, sieht dies gerne, so der Bürgermeister: „Der Landrat begrüßt das.“ Seine Stellvertreter seien ja fähige Leute, betont Truffner.

Als Repräsentanten sind dies nach außen aus den Reihen des Gemeinderats offiziell Xaver Kleindienst, Peter Schäfer und Rudolf Walter. Dass der Laden auch ohne den Chef läuft nächstes Jahr, liegt aber vor allem in den Händen der Amtsleiter im Rathaus unter Truffner. Kämmerer Reinhard Dettling, Hauptamtsleiter Theo Walz und Ortsbaumeister Jochen Seibold werden dann problemlos in die Bresche springen, ist sich Truffner sicher: „Die wissen, was zu tun ist.“ Die Termine seiner Elternzeit hat Truffner jetzt auf Mitte März bis Mitte April und Mitte August bis Mitte September terminiert, weil da wenige Sitzungen stattfinden.

Doch nicht nur für sich selbst schöpft der junge Vater gesetzliche Spielräume aus, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen: Die Gleitzeitregelungen im Rathaus hat der Chef per Dienstanweisung sehr viel weiter und flexibler gefasst. Rund 60 Mitarbeiter zähle die Verwaltung derzeit. Wichtig ist ihm vor allem eines: „Das Geschäft muss gemacht werden.“ Wann und auch wo das erledigt wird, ist für ihn zweitrangig. So hat Truffner für sich und seine Amtsleiter einen Home-Office-Tag eingeführt, an dem sie von zu Hause arbeiten. Während der Öffnungszeiten des Rathauses müssten sich die Beschäftigten in allen Ämtern absprechen, damit immer mindestens ein Schreibtisch besetzt ist. Darüber hinaus sei aber ein flexibles Kommen und Gehen bei entsprechendem Bedarf möglich, zum Beispiel Mittagspausen von zwei Stunden. Auch Kinder von Mitarbeitern in Sitzungen habe es schon gegeben.

Ihre eigenen Arbeitszeiten halten die Mitarbeiter selbstständig in Excel-Tabellen fest. Zudem gibt es neuerdings Gymnastikstunden als Gesundheitsangebot für Mitarbeiter der Gemeinde, das gut angenommen werde. „Kranke Mitarbeiter bringen mir ja nichts“, meint der Schultes.

Keine verstaubte Verwaltung

„Das Bild der verstaubten öffentlichen Verwaltung muss ich ändern“, ist der 29-Järhige entschlossen. „Das Rathaus kann ich von außen wegen des Denkmalschutzes nicht ändern.“ Was an und auf den Schreibtischen passiert, genießt aber keinen Bestandschutz. Modernisierung bedeutet aber nicht nur Wohltaten: „Im Moment sind wir dabei, alle Stellenbeschreibungen zu überarbeiten“, erklärt er. Aufgaben würden sich künftig verschieben und verändern. Die neue Stelle des Ortsbaumeisters sei in diesem Zusammenhang ein großer Schritt gewesen. Dieser hat die Aufgaben des bisherigen Bauhofleiters zum 1. November mit übernommen, in dessen neuen Tätigkeitsbereich seither unter anderem die Unterstützung der Hausmeister fällt.

Rechtsanspruch auf Elternzeit und Elterngeld

Vater und Mutter haben jeweils Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld zur Betreuung ihres Kindes, bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet. Anspruch auf Elternzeit besteht für maximal drei Jahre. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Elterngeld zu. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro (150 Euro bei „Elterngeld Plus“) und höchstens 1800 Euro monatlich. Bei „Elterngeld Plus“ bekommen die Partner doppelt so lange Elterngeld in maximal halber Höhe und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufteilen. Eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Elternzeit darf auch gleichzeitig oder überlappend mit dem anderen Elternteil in Anspruch genommen werden.Monate sind frei untereinander aufteilbar. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de)

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Erstellt:
21.11.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 14sec
zuletzt aktualisiert: 21.11.2018, 01:00 Uhr

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