Die EEG-Umlage als Kennzeichen der Energiewende

Im Bereich der Energiewirtschaft und der dazugehörigen Energiewende stellt die EEG-Umlage ein dominierendes Thema dar. Viel Verbraucher wissen jedoch noch nichts mit dem Thema anzufangen. Was versteht man unter der EEG-Umlage? Welche Ziele beinhaltet diese? Wie gestaltet sich die Finanzierung der EEG-Umlage und welche Auswirkungen hat sie auf den Strompreis?

09.04.2018

Bild: Pixabay.com

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Was wird unter der EEG-Umlage verstanden und welche Ziele können hier abgeleitet werden?

Zunächst einmal festzuhalten ist, dass Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen hat, dass Strom aus Erneuerbaren Energien gegenüber anderen Stromquellen bevorzugt in die Stromversorgung eingespielt werden muss. Aus diesem Grund müssen die für die Netzinfrastruktur verantwortlichen Akteure, also die Übertragungsnetzbetreiber, den Strom aus regenerativen Energien primär einspeisen lassen. Was genau unter regenerativen Energiequellen zu verstehen ist, darüber berichtet unter anderem Toptarif. Mit der EEG-Umlage wird demzufolge der Ausbau von Erneuerbaren Energien angeregt und gefördert. Die Einkaufspreise, welche die Übertragungsnetzbetreiber demnach zahlen müssen, sind durch das EEG festgelegt. Der Strom, der durch das EEG gefördert wurde, wird daran anschließend an der Strombörse von den Netzbetreibern verkauft. Die Differenz, die durch den Handel bzw. die Einnahmen und Ausgaben des beschrieben Stromhandels entstehen, wird ausgeglichen und als EEG-Umlage bezeichnet. Diese ist von jedem einzelnen Stromverbraucher zu bezahlen. Dabei wird der jeweilige Betrag jährlich zur Mitte des Oktobers hin durch die Netzbetreiber über einer Prognose bestimmt.

Die Finanzierung der EEG-Umlage

Wie bereits angedeutet, wird die EEG-Umlage von den Stromverbrauchern finanziert. Mit der Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert, die einen sehr großen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten. Allerdings ist es nicht so, dass jeder Verbraucher denselben Beitrag zu zahlen hat - Es gibt drei Ausnahmen. Zum einen bestehen Sonderregelungen für stromkostenintensive Unternehmen, bei denen der Anteil der Stromkosten an der Wertschöpfung besonders hoch ist. Zweitens erhalten Schienenbahnen unter gewissen Umständen eine Reduktion der EEG-Umlage und zuletzt müssen Eigenversorger unter Umständen auf selbstverbrauchten Strom EEG-Umlage zahlen.

Entwicklung der EEG-Umlage und des Strompreises

Die für das Jahr 2018 von den Netzbetreibern festgelegte EEG-Umlage beträgt 6,79 Cent pro kWh. Generell haben mehrere Faktoren Einfluss auf die Höhe des Betrags. Dazu zählen unter anderem der erwartete Börsen-Strompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, der Zubau an EEG-geförderten Anlagen, der aktuelle EEG-Kontostand sowie eine Liquiditätsreserve. Betrachtet man die Entwicklung von 2010 bis 2018, so ist ein deutlicher Anstieg zu erkennen. Lag die EEG-Umlage im Jahr 2010 noch 2,047 Cent pro kWh, stieg sie im Jahr 2014 schon auf 6,24 Cent pro kWh an und liegt letztendlich aktuell im Jahr 2018 bei 6,79 Cent pro kWh. Damit wurde in acht Jahren ein Anstieg von rund 4,7 Cent erzielt. In einem Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh macht die Umlage damit einen Anteil von circa 24 Prozent aus.

Die EEG-Umlage hat heutzutage eine enorme Relevanz in Bezug auf Strompreis und Nachhaltigkeit. Dadurch müssen sich Endverbraucher mit der Thematik mittelfristig auseinandersetzen.