Horb · Justiz

Die Stadt Horb muss erst das Hauptverfahren abwarten

Die Stadtverwaltung wollte gestern das Lotzer-Haus räumen lassen, doch das Karlsruher Verwaltungsgericht unterband dies in letzter Minute.

19.06.2019

Von Manuel Fuchs

Mayk Herzog hat den Gerichtsbeschluss zu seinen Gunsten an die Tür des Lotzer-Hauses geklebt. Bild: Mathias Huckert

Mayk Herzog hat den Gerichtsbeschluss zu seinen Gunsten an die Tür des Lotzer-Hauses geklebt. Bild: Mathias Huckert

Der Rechthaber“ titelten wir im vergangenen Oktober über Mayk Herzog. Ob er sich mit seiner aktuellen Botschaft „Wir haben Recht“ genau darauf bezieht, kann man nur mutmaßen. Diese Worte stehen jedenfalls handschriftlich auf einem DIN A4-Blatt, das an einer Tür des Lotzer-Hauses klebt. Weiterer Inhalt des Zettels: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ordnet in einem Beschluss „die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragsstellers“ (Mayk Herzog) vom 29. Mai „gegen die mit Bescheid der Antragsgegnerin (die Große Kreisstadt Horb am Neckar) vom 28. Mai erfolgte Androhung der Zwangsräumung“ an.

Stadtsprecher Christian Volk bestätigt gegenüber der SÜDWEST PRESSE, dass die Stadt Horb am 28. Mai den Bewohnern und dem Eigentümer des Lotzer-Hauses dessen vollständige Räumung angedroht und angekündigt hat. Mayk Herzog hat dagegen am 29. Mai Widerspruch eingelegt.

Anwältin Eveline Fischer aus Stuttgart, die Herzog und seine Frau vertritt, erklärte am Telefon, eine Räumung sei immer ein Eingriff in die Grundrechte der Bewohner, in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in Eigentums- und Persönlichkeitsrechte. „Und die Stadt Horb ist wie jede Behörde zu rechtsstaatlichem Handeln verpflichtet“, ergänzt sie. Daher habe das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Horber Stadtverwaltung in der vergangenen Woche gebeten, die Räumung aufzuschieben. „Es ist üblich, dass eine Stadt einer solchen Bitte eines Gerichts entspricht“, sagt Fischer und verweist auf ihre weit mehr als 20 Jahre juristischer Erfahrung. Sie selbst habe vor wenigen Tagen noch mit Horbs Bürgermeister Ralph Zimmermann telefoniert und die Bitte erneuert, Zimmermann habe jedoch abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat daraufhin vorgestern beschlossen, dass die Wohnungen vorerst nicht angetastet werden dürfen. Erst will das Gericht in einem Hauptverfahren ein ordentliches Urteil darüber fällen, ob eine Räumung rechtmäßig und angemessen ist. Der Stadtverwaltung ging dieser Beschluss noch am Montagnachmittag per Fax zu.

Mayk Herzogs Einschätzung „Wir haben Recht“ ist dennoch falsch: Wer Recht hat, wurde noch nicht festgestellt – dies betonen die Stuttgarter Juristin und die Horber Stadtverwaltung unisono. Da sich die Stadtverwaltung Horb an Recht und Gesetz halte, nehme sie den Beschluss, der dem Gericht Zeit gibt, in eine detailliertere Prüfung einzusteigen, zur Kenntnis – so ist es in einer Stellungnahme zu lesen. Die Anordnung des Gerichts sei allerdings nur so zu erklären, „dass die Richter das Drama und damit verbunden die akute Gefährdungssituation der Bewohner des Gebäudes Neckarstraße 17 bislang noch nicht im Detail prüfen konnten“.

Für das Gebäude Neckarstraße 17 habe eine Nutzungsuntersagung Bestand, sagt Christian Volk. Dennoch habe Herzog seit geraumer Zeit ohne Genehmigung dort Wohnungen eingebaut. Mit dem Wohnsitz Neckarstraße 17 seien knapp 40 Personen gemeldet. „Einige Personen sind bereits unserer Aufforderung gefolgt und haben das Gebäude verlassen“, relativiert Volk die Zahl.

Die Stadtverwaltung erachtet es als „zwingend erforderlich“, die Mieter und Bewohner des Gebäudes zu schützen. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der unerlaubten Bautätigkeiten, „sowie der sich in diesem Zusammenhang neu ergebenden gravierenden baurechtlichen Verstöße – vor allem im Bereich des baulichen Brandschutzes“.

Eine Zwangsräumung sieht die Horber Stadtverwaltung daher als unumgänglich an. Sie werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, diese Missstände zu beheben und die Menschen in diesem Gebäude vor dem mutwillig herbeigeführten sowie billigend in Kauf genommenen Risiken zu schützen. Dabei hofft sie auf eine schnelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe; allerdings könne deren Zeitrahmen derzeit nicht abgesehen werden.

Auf zwei Dinge weist Juristin Fischer noch hin. Zum einen gehöre das Haus nicht Mayk Herzog, sondern seiner Frau beziehungsweise Ex-Frau. Zum Zweiten sei ihren Mandaten und ihr selbst sehr an einer Einigung mit der Stadt Horb gelegen – gern auch außergerichtlich. „Ich will, dass alles befriedet wird“, sagt sie am Telefon mehrfach. Dem Hauptverfahren sieht sie optimistisch entgegen. „Ich gehe davon aus, dass ich den Prozess gewinne“, sagt sie. Glaubt sie das wirklich? Ist das Zweckoptimismus? Muss sie das sagen? Man wird es vermutlich nie erfahren. Wie der Prozess ausgeht, werden die Stadt Horb oder Mayk Herzog in die Öffentlichkeit tragen.