Kusterdingen · Flüchtlinge

Die Stromkosten eingepreist

Kusterdingen musste die Satzung für die Notunterbringung korrigieren.

07.07.2022

Von Frank Rumpel

Die Kommunalaufsicht hatte in der Kusterdinger Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften einige Passagen beanstandet. Deshalb musste der Kusterdinger Gemeinderat sie nun in einigen Punkten nachbessern. Das betraf einige Formulierungen, aber auch drei Regelungen in dem im November 2018 vom Gemeinderat verabschiedeten und zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Regelwerk.

So stufte die Kommunalaufsicht unter anderem einen Passus als rechtswidrig ein, nach dem sich untergebrachte Menschen teilweise an den angefallenen Stromkosten in der Unterkunft beteiligen sollten. Die Stromkosten in den Unterkünften seien teilweise enorm, sagte Ordnungsamtsleiter Dieter Leicht neulich in der Gemeinderatssitzung. Da sei man schon auf Stromkosten von mehreren Tausend Euro sitzen geblieben. Deshalb habe man in der neuen Satzung eben die Selbstzahler-Regelung mit aufgenommen, auch um die Bewohner für diese Kosten zu sensibilisieren. Genau das aber ist gesetzlich nicht möglich, weshalb die Gemeinde stattdessen nun die Gebühr für die Wohnungen angepasst hat.

Die Benutzungsgebühr sinkt von 11,59 auf 9,83 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Auch die Betriebskostenpauschale fällt mit 1,16 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (vorher 1,45 Euro) etwas geringer aus. Angehoben hat die Gemeinde dagegen die Betriebskostenpauschale pro Person (unabhängig vom Alter) von bislang 44,94 Euro auf 46,23 Euro. Damit sollen die teils hohen Stromkosten aufgefangen werden.

Derzeit sind laut Leicht in Kusterdingen 64 Personen in 3 angemieteten und 5 kommunalen Gebäuden untergebracht. 58 davon sind Flüchtlinge und Asylbewerber, bestehend aus 10 Familien und 2 Einzelpersonen. Außerdem hat Kusterdingen 6 Obdachlose untergebracht. Künftig werden wohl noch mehr Menschen unterzubringen sein, vor allem Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Drei vierköpfige Familien und acht bis zehn Einzelpersonen könne man noch unterbringen, sagte Leicht. Dann aber sei mit den zur Verfügung stehenden Wohnungen das Ende der Fahnenstange erreicht.

Gudrun Witte-Borst von der Härtenliste fand die Gebühr für manche der Unterkünfte, die alt sind und sich in einem schlechten Zustand befinden, zu hoch, zumal für Wohnraum in den neuen Gebäuden gleich viel gezahlt werden müsse. Michael Gassler (FWV) kritisierte, dass es keine Dauerlösung sein könne, dass die Leute von der Gemeinde „in Watte gepackt werden“. Witte-Borst konterte: „Eine menschenwürdige Unterbringung ist nicht in Watte packen.“ Am Ende verabschiedete der Gemeinderat die neue Satzung einstimmig.

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Erstellt:
07.07.2022, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 07.07.2022, 01:00 Uhr

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