Sozialticket

Die ominöse Spitzabrechnung

Pliezhausen vertagt Entscheidung für Sozialhilfeempfänger und Flüchtlinge. Das Land soll sich bewegen.

27.10.2016

Von Fred Keicher

15 Euro soll das Sozialticket kosten, das für Berechtigte die Bewegungsfreiheit im Landkreis Reutlingen gewährleisten soll. So fordern es der Freundeskreis Asyl Pliezhausen und das Sozialforum Reutlingen. Dem Pliezhäuser Gemeinderat lag am Dienstag eine umfangreiche Drucksache vor, die die Ablehnung dieses Antrags begründen sollte.

Der Regelsatz der Sozialhilfe, hieß es da, schließe 25 Euro zur Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse ein. Auf die Gemeinde kämen etwa 20 Euro Zuschuss für ein Sozialticket zu, das übertragbar sein solle, damit es von mehreren Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft genutzt werden könne.

Aktuelle Zahlen, wie viele Hilfeempfänger in der Gemeinde wohnen, habe man nicht, sagte Bürgermeister Christof Dold. Aus Datenschutzgründen habe sie gar keinen Zugriff auf die Zahlen. Man gehe aber von aktuell 70 Bedarfsgemeinschaften aus, für das kommende Jahr rechnet Dold mit 110. Daraus errechnet er einen jährlichen Zuschussbedarf von 26 400 Euro.

Dold lehnte das ab. Bereits jetzt seien hohe Belastungen auf die Gemeinden zugekommen, die keine „originären Aufgaben der Kommunen seien“. Schon am 16. Februar dieses Jahres hatte Dold in einem Brief an Ministerpräsident Kretschmann die „auskömmliche Finanzierung“ der Kommunen angemahnt, was die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung angeht. Er rief die „ominöse Spitzabrechnung“ in Erinnerung, womit Kretschmann den Gemeinden die Übernahme aller Kosten zugesichert habe.

Anderer Meinung war Wolfgang Wermke (KLUB). „Gerade im Hinblick auf die Integration der Flüchtlinge ist ein Sozialticket richtig. Auch der Betrag von 26 400 Euro haut uns nicht um.“ Klaus Katolla (UWV) hielt Wermke entgegen: „26 400 Euro ist doch ein gewisses Salärle.“ Er wollte lieber vertagen, „bis vom Landkreis bessere Nachrichten kommen“. Einstimmig beschloss der Rat, die Behandlung des Antrags um zwei Monate zu vertagen. Vielleicht haben Landesregierung oder Landkreis bis dahin ja entschieden.