Abgeschobener Asylbewerber aus Afghanistan zurückgeholt

Asyl

Fazelpur darf bleiben

Das Verwaltungsgericht sprach dem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtswidrig abgeschobenen Afghanen den Flüchtlingsstatus zu.

Sabine Lohr zur Rückholung von Hasmatullah Fazelpur

Durchsichtige Winkelzüge des Bundesamts

Drei Monate hat es gedauert, bis Hasmatullah Fazelpur aus Afghanistan zurückgeholt werden konnte. Drei Monate, in denen sich der 23-Jährige aus Angst vor den Taliban verstecken musste. Und das nur wegen einer Schlamperei des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Jetzt ist Fazelpur wieder in Deutschland. Ob er bleiben darf, ist noch völlig offen.

Tübingen

Rückflug am 11. Dezember

Der 23-jährige Flüchtling aus Tübingen, der laut Urteil des Sigmaringer Verwaltungsgerichts rechtswidrig nach Afghanistan abgeschoben worden war, soll am Montag, 11. Dezember, nach Deutschland zurückgeflogen werden. weiterlesen

Über die Abschiebung eines jungen Afghanen

Erst Schlamperei, dann Verzögerungstaktik

Es ist eine unfassbare Schlamperei, die sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) da geleistet hat: Es schob am 14. September den 23-jährigen Afghanen Hasmatullah F. nach Bulgarien ab, obwohl der am 2. August Klage gegen die Ablehnung seines Asylbescheids eingereicht und die aufschiebende Wirkung dieser Klage beantragt hatte.

Flüchtlinge

Abgeschoben nach Afghanistan

Der irrtümlicherweise von Tübingen nach Bulgarien überstellte F. wurde von dort nach Afghanistan abgeschoben – obwohl er zurück nach Deutschland sollte.