Tübingen · Landgericht

Droh-Anrufer bleibt in Freiheit

Im Fall eines psychisch-kranken Tübingers, der immer wieder Attentate ankündigte, entschieden die Richter gegen eine Zwangseinweisung.

13.09.2019

Von Jonas Bleeser

Am Ende stellten die Richter die persönliche Freiheit des Einzelnen über den Wunsch der Sicherheitsbehörden nach störungsfreier Arbeit: Die 2. Große Strafkammer lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, einen 47-Jährigen zwangsweise in die Psychiatrie einzuweisen. Der Mann hatte in den vergangenen zwei Jahren mindestens dutzend-, wahrscheinlich aber hundertfach die Polizei und andere Sicherhei...

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