Gericht

Dubiose Quittungen

Zu verlockend war für einen Taxifahrer, sich den Lohn bar ausbezahlen zu lassen, dafür aber zwei Quittungen zu unterschreiben.

19.10.2016

Von hmg

Der inzwischen verstorbene Taxiunternehmer hatte, wie sich vor dem Horber Amtsgericht erwies, eine äußerst kreative doppelte Buchhaltung angelegt, durch die sein angestellter Fahrer nicht durchblicken konnte. Einmal zahlte er den Lohn aus, für das Finanzamt ließ er – in diesem Fall auch durch den angeklagten Taxifahrer – eine zweite Quittung über einen wesentlich geringeren Betrag unterschreiben....

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