Gemeinderat beschließt Sausen-Verordnung für Tunnelpark

Dußlingen: Keine Partymeile beim Pavillon

So offen abgefasst, wie möglich – so eindeutig formuliert, wie nötig: Die Dußlinger Gemeinderäte haben entschieden, wer wann und wie im Dußlinger Bürgerpark feiern darf. Hauptregel: Um 22 Uhr beginnt die Nachtruhe.

16.04.2016

Von Susanne Mutschler

„Kein Festgelände“: der Pavillon im Bürgerpark soll nur zu besonderen Anlässen genutzt werden.Archivbild: Franke

„Kein Festgelände“: der Pavillon im Bürgerpark soll nur zu besonderen Anlässen genutzt werden.Archivbild: Franke

Dußlingen. Unten rauscht der Verkehr der B 27, oben wird gefeiert: Der langgestreckte Pavillon mit Küche, Toilette und einer Freifläche ist das Zentrum des Dußlinger Bürgerparks. Um ihn herum könnten im Sommer rauschende Feste bis in den frühen Morgen stattfinden. Unter anderem um das zu verhindern, beschloss der Gemeinderat am Donnerstag eine Benutzungsordnung.

„Der Pavillon ist eine Einrichtung der Gemeinde, die dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Dußlingen dienen soll“, stellte Hauptamtsleiterin Iris Manz in der Sitzung klar: Dort sollen Vereine und Organisationen einladen dürfen, die jedermann zugänglich sind. Für private Feiern steht das Gelände grundsätzlich nicht zur Verfügung. Auch dann nicht, wenn sie sich als Vereinsfeiern tarnen, fügte Bürgermeister Thomas Hölsch vorausschauend hinzu: „Das ist kein Festgelände“.

Die Musik bei den Veranstaltungen darf die Anwohner nicht „über Gebühr stören“, heißt es im neuen Papier. Dieser Anspruch indes war Renate Schelling (SPD) „nicht hinreichend klar formuliert“. Von 22 Uhr an gelte die Nachtruhe, sagte sie: „Wir wollen keine Partymeile“. Auch Jochen Kocher (DWV) kann sich keine spätabendlichen Freiluftkonzerte auf dem Platz vorstellen.

„Mit Musik bis 22 Uhr kann jeder leben“, findet Bürgermeister Hölsch: Auch die Geräuschkulisse, die fortdauert, wenn die Kapelle ihre Instrumente eingepackt hat, und die Leute nach einer sommerlichen Hockete nicht sofort nach Hause eilen, hält Hölsch für aushaltbar. Dass Motorenlärm, wie er etwa bei einer Oldtimer-Show entsteht, nur in der Zeit vor 22 Uhr statthaft ist, schien ihm selbstverständlich: „Das entspricht den Gepflogenheiten“.

Für die Nutzung des Pavillons erhebt die Gemeinde eine Tagesgebühr von 50 Euro. Werden nur die Freifläche und die Toilette angemietet, halbiert sich die Summe. Die Spielplatzkinder dürfen die Toilette auch benutzen, wenn eine Vereinsveranstaltung stattfindet, so Hölsch. Während der Sommersaison ist der WC-Bereich täglich öffentlich zugänglich und wird auf Gemeindekosten gereinigt. Vor einer Veranstaltung werde zusätzlich geputzt, „da soll es hygienisch zugehen“, so Hölsch.

Die Veranstalter müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen, ihren Müll selbst mitnehmen und Pavillon mit Terrasse besenrein verlassen. Das sei kostengünstiger, als wenn die Gemeinde dafür bezahlt werden müsse, erklärte Hölsch.

Ob man dieRegelungen für die Benutzer nicht etwas entspannter angehen und erst mal eine Saison abwarten solle, fragte sich Gerrit Mathis (Grüne): Verschärfen könne man später immer noch. Einen solchen Spielraum behielt sich das Gremium bei der Frage einer „angemessenen Kaution“ offen. Bei Veranstaltern, „die man nicht gut kennt“, kann sich Hölsch „eine adäquate Höhe“ als hinterlegte Sicherheit vorstellen. Bei örtlichen Vereinen hält er eine Kaution für überflüssig.

Wenn‘s mal lauter wird

Grobe Verstöße gegen den vom Gemeinderat einstimmig befürworteten Regelkatalog sollen geahndet werden: Wer Lärm macht, sich den Anordnungen des Personals widersetzt, andere Besucher belästigt oder die Einrichtung beschädigt, darf den Platz beim Pavillon – befristet oder dauerhaft – weder benutzen noch betreten. Im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

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Erstellt:
16.04.2016, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 16.04.2016, 01:00 Uhr

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