Gerichtsverfahren

Ein Exhibitionist muss jetzt vier Monate für Umtriebe einsitzen

Trotz etlicher Vorstrafen konnte ein 48-jähriger Frührentner nicht vom Exhibitionismus ablassen. Nun muss er vier Monate ins Gefängnis.

22.12.2016

Von Hans-Michael Greiß

Im Februar dieses Jahres stand er nackt an der Terrassentür einer betreuten Wohnanlage und befriedigte sich, als gerade eine junge Mutter mit ihrem Kind vorbei ging. Diese verständigte eine Angestellte des Hauses und erstattete Anzeige, da sie über diese Belästigung schockiert war.

Nach acht bis zehn Dosen Bier sei er ziemlich alkoholisiert gewesen, erklärte der Angeklagte dem Horber Amtsgericht. Nach seiner Erinnerung sei er jedoch mit Jeans und Pulli bekleidet gewesen, habe aber sein Glied hervorgeholt, als er der Geschädigten ansichtig wurde und onaniert. Sie habe nur ganz kurz hingeschaut und sei weitergelaufen. In Verbindung mit Alkohol habe er seinen Trieb nicht beherrschen können.

Die Passantin schilderte ihre Beobachtung, sie sei geschockt gewesen, da sie mit einer solchen Handlung an einem Samstag Nachmittag nicht gerechnet habe. Sie habe ein unangenehmes Gefühl verspürt, ihr gehe es hauptsächlich um die Kinder, die vor einem derartigen Anblick geschützt werden müssten.

Der Sachverständige, Chefarzt einer psychiatrischen Klinik, fragte, ob der Ausdruck überrascht nicht treffender sein könne als geschockt. Dies sei der Fall, bestätigte die Zeugin.

Auf Nachfrage des Verteidigers erklärte sie, eigentlich hätte sie den Vorfall gar nicht melden
wollen, doch gehe es ihr um präventive Maßnahmen zugunsten der Kinder.

Die 63-jährige Betreuerin wollte erst mal ihre Unterlagen richten, da sie sich nicht mehr so genau erinnere. Als die Passantin ihr den Vorfall meldete, habe sie gleich den Angeklagten in Verdacht gehabt. Sie habe die Polizei verständigt und den Rentner in ein Alkoholmessgerät pusten lassen. Ihr sei eine angespannte Haltung des Betreuten aufgefallen, der bekleidet auf einem Stuhl gesessen sei.

Der Verteidiger wollte ebenfalls den Belästigungsbegriff geklärt wissen und welchem Paragraphen des Strafgesetzbuches nun die Tat entspreche.

Der Bewährungshelfer schilderte seinen Betreuten als einen sehr vereinsamten, zurückgezogenen Menschen, der in seiner Freizeit Alkohol im Übermaß konsumiere. Wegen einer ähnlichen Handlung sei er drei Monate zuvor verurteilt und seiner Betreuung anvertraut worden.

Nach mehreren Therapien lehne er eine weitere strikt ab, obwohl er eine solche dringend brauche. An die Hausordnung halte er sich nicht, er rauche und trinke, die triebunterdrückenden Medikamente erhalte er nicht im erforderlichen Umfang.

Vor der Verlesung des Gutachtens fragte der Verteidiger zur allgemeinen Erheiterung, was das „gewonnen“ hinter dem Doktortitel des Sachverständigen bedeute. Dies sei von der Autokorrektur des Schreibprogramms verursacht worden, dies habe seinen griechischen Vornamen nicht erkannt, und er habe diesen Fehler nicht bemerkt.

In einer ausschweifenden Darlegung beschrieb der Psychiater, angereichert mit detailversessenen Zitaten, welche schweren seelischen Abnormitäten er bei seinen Beobachtungen nicht festgestellt habe. Nach zahlreichen gedankenunterbrechenden Räusperern während seines über einstündigen Referats stellte er eine Selbstdiagnose: Er neige zu Polyphrasie, was das medizinische Fachlexikon als „krankhafte Geschwätzigkeit“ definiert.

Es bleibt ein Geheimnis der Juristerei, warum gegen diesen Mann noch nicht wegen Zeitdiebstahls in besonders schwerem Fall ein merkliches Strafmaß verfügt wurde.

Der Verteidiger hatte das Auto einer Mitarbeiterin des Gerichts zugeparkt, konnte aber infolge des nicht enden wollenden Redeflusses nicht kurzzeitig den Raum verlassen, so dass sich der Richter gezwungen sah, die Sitzung zu unterbrechen.

Nach seiner Rückkehr dankte der Verteidiger dem Sachverständigen in leichter Ironie für seinen „sehr ausführlichen und gut verständlichen Vortrag“.

In Sekundenschnelle fasste Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick zusammen, der Angeklagte sei alkoholabhängig, schizophren, triebgesteuert und Exhibitionist.

Da bei einer Unterbrechung des laufenden Prozesses gewaltige Terminkollisionen drohten, fassten sich sowohl Staatsanwalt
und Verteidiger in ihren Plädoyers angesichts der klaren Vorfälle kurz, so dass auch das Urteil
ohne weitere Pause verkündet werden konnte.

Obwohl der verhandelte Fall als relativ geringfügig bewertet wurde, wog der Bewährungsverstoß schwer, und nach 23 Vorstrafen fiel es dem Richter schwer, eine günstige Prognose zu stellen.

Für vier Monate muss der Verurteilte nun hinter Gitter, denn für eine Bewährung gab es nun keine Gründe mehr.

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Erstellt:
22.12.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 56sec
zuletzt aktualisiert: 22.12.2016, 01:00 Uhr

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