Arbeitsrecht · Eine Zwei macht keinen Ärger

Ein Zwischenzeugnis gibt es am Tübinger Uni-Klinikum nur „aus triftigen Gründen“

In der Welt der Juristen gibt es Begriffe, über die man sich trefflich streiten kann. Über manche werden bücherweise Kommentare geschrieben. Was zum Beispiel ist „ein triftiger Grund“? Den braucht nämlich jemand, der am Universitäts-Klinikum arbeitet und der gerne ein Zwischenzeugnis ausgestellt hätte.

27.04.2017

Von Angelika Bachmann

In früheren Jahren konnten Mitarbeiter ein solches Zwischenzeugnis anfordern, ohne dass sie genau begründen mussten, wozu sie es brauchten. Damit ist jetzt Schluss. Am Uni-Klinikum will man das Schreiben von Zwischenzeugnissen einschränken. Es habe in den letzten Jahren „überhand genommen“, wie der Leiter der Personalabteilung, Christian Anton sagte.

Nur aus „triftigem Grund“

Zwischenzeugnisse werden jetzt nur noch aus „triftigem Grund“ ausgestellt. Der liegt beispielsweise vor, wenn die Abteilung einen neuen Chef bekommt oder jemandem ein neuer Aufgabenbereich zugewiesen wird. Wenn sich jemand mit dem Gedanken trägt, sich wegzubewerben und gerne ein Zwischenzeugnis in der Hinterhand hätte? Das geht ab sofort nicht mehr.

Geht es auch um Wertschätzung?

Beim Personalrat hat man das mit wenig Begeisterung aufgenommen. Es gebe bereits Beschwerden, sagte Personalratsvorsitzende Angela Hauser. „Ich finde das zu eng gefasst“, so Hauser. Das Schreiben der Zeugnisse sei bereits sehr vereinfacht und zentralisiert. „Wenn jemand ein Zwischenzeugnis will: Warum soll man das dann nicht ausstellen? Vielleicht geht es ja auch um Wertschätzung?“

Das ist nun ein Begriff, der in der juristischen Literatur nicht gerade dominiert. Dass jemand wertgeschätzt werden möchte, wird wohl kaum als „triftiger Grund“ gewertet. Anders sieht es mit den Bewerbungsabsichten aus. „Das ist ein Streitfall“, sagt der Tübinger Arbeitsrechtler Stefan Rein von der Kanzlei Kroll & Partner. Er verweist allerdings auf den „Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht“. Dort heißt es: „Beabsichtigt der Arbeitnehmer einen Stellenwechsel, ist ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis anzuerkennen.“

Das Problem dabei: Der Arbeitnehmer muss dann ausdrücklich klar machen, dass er sich woanders bewerben will. Das wiederum machen die wenigsten, weil sie befürchten, dann „in der Strafklasse“ zu sitzen, so Rein.

Doch warum wollen immer mehr Leute ein Zwischenzeugnis? Ist es „die wachsende Mobilität“, wie Klinikums-Personal-Chef Christian Anton sagt? Oder wollen manche bei den immer schwieriger werdenden Arbeitsbedingungen auf den Stationen mit der Anforderung eines Zwischenzeugnisses einfach mal subtil signalisieren: Wenn’s noch dicker kommt, dann bin ich weg?

Seit es justitiabel ist

Vielleicht sagt die wachsende Nachfrage nach Zeugnissen mehr über die Arbeitswelt aus als über die individuelle Arbeitsleistung? Denn als klassisches Bewerbungsinstrument verliert das Zeugnis anscheinend an Bedeutung.

„Der Wert eines Zeugnisses hat abgenommen, seit es justitiabel ist“, sagt Anton. Das bestätigt auch sein Kollege Martin Gräther von der Personalabteilung der Reutlinger Kreiskliniken. Auch dort wird – gemäß dem Passus im Tarifvertrag öffentlicher Dienst – das Zwischenzeugnis nur „aus triftigem Grund“ ausgestellt.

Einser-Zeugnis „eher verdächtig“

„Die Aussagekraft der Zeugnisse geht mittlerweile gegen Null“, findet Gräther und erklärt das System des Benotungssystems: Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Note 3 – über die entsprechenden Formulierungen zur Notenskala gibt es Standardwerke. Fällt das Zeugnis schlechter aus, muss der Arbeitgeber das im Zweifel vor dem Arbeitsgericht begründen können. Soll es besser ausfallen, muss der Arbeitnehmer dafür Argumente anbringen. „Die meisten Firmen schreiben Zweier-Zeugnisse.“ Weil man damit nichts falsch mache und sich im Zweifelsfall Ärger erspare.

Und Einser-Zeugnisse? „Das ist schon eher verdächtig“, sagt Gräther. „Das kann auch heißen, dass da jemand weggelobt werden soll.“

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Erstellt:
27.04.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 34sec
zuletzt aktualisiert: 27.04.2017, 01:00 Uhr

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