Freudenstadt · Justiz

Einigung auf 300 gemeinnützige Stunden

Eine 57-jährige Rentnerin war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihr wurde vorgeworfen, die Gesundheit ihrer heute 94-jährigen Tante gefährdet und sich bereichert zu haben.

20.02.2020

Von Hans-Michael Greiß

Das Schöffengericht erkundete akribisch die fünf Jahre zurückliegende Betreuung der alten Dame in einem Pflegeheim und verfolgte die Kontobewegungen ihres nicht unbeträchtlichen Vermögens (die SÜDWEST PRESSE berichtete). Am Ende führten die beharrlich geäußerten Zweifel des Verteidigers zum Erfolg. Er wollte eine Demenz der Tante nicht ausschließen. Seine Mandantin könne sich auf eine Erbschafts...

95% des Artikels sind noch verdeckt.