Sulz/Rottweil · Bürgermeisterwahl

Einspruch gegen die Sulzer Wahl

Das Landratsamt Rottweil fordert von der Stadt Sulz eine Stellungnahme. Eine Klage vor Gericht ist möglich.

22.11.2022

Von cap

Wer geglaubt hatte, die Bürgermeisterwahl in Sulz vom 6. November sei in trockenen Tüchern, irrt sich: Hauptamtsleiter Hartmut Walter informierte am Montag den Gemeinderat und die Öffentlichkeit, dass jemand gegen die Bürgermeisterwahl Einspruch eingelegt hat. Bei der Wahl hatte Jens Keucher sich mit 72,27 Prozent der Stimmen gegen fünf Mitbewerber behauptet. Wahlanlass war, dass Amtsinhaber Gerd Hieber nach 24 Amtsjahren Ende Januar 2023 in Ruhestand geht.

Auf Nachfrage der NECKAR-CHRONIK beim Landratsamt Rottweil bestätigte Brigitte Stein den Eingang eines Einspruchs gegen die Bürgermeisterwahl in Sulz. „Zu Person und Inhalt können wir keine Angaben machen“, erklärte Stein. Unklar bleibt somit, wer hinter dem Einspruch steckt.

Wie das Landratsamt weiter informiert, muss nun die Stadt Sulz „zu den vorgetragenen Punkten“ eine Stellungnahme abgeben. Um welche Punkte es sich handelt, kommunizierten weder Stadt noch Behörde nicht. Danach wird über den Einspruch entschieden und ein Einspruchsbescheid ergehen. „Innerhalb eines Monats besteht die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg zu erheben“, heißt es weiter.

Bis zur Entscheidung über den Einspruch beim Landratsamt Rottweil ruht die Wahlprüfung und wird erst nach dessen Beendigung erfolgen.