Neun und acht Jahre Haft

Enkeltrick-Betrüger müssen lange ins Gefängnis

Weil sie mehrere Senioren mit einer faulen Telefonmasche um ihre Ersparnisse gebracht haben, müssen zwei Enkeltrick-Betrüger lange ins Gefängnis.

14.01.2016

Von dpa/lsw

Tübingen.  Das Tübinger Landgericht hat am Donnerstag eine 50-jährige Betrügerin zu neun Jahren und ihren 54-jährigen Komplizen zu acht Jahren Haft verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Anklagebehörde hatte mehr als zehn Jahre Haft für die Hauptangeklagte gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Verurteilten vorgeworfen, dass sie die Strippenzieher einer großteils aus Familienangehörigen bestehenden Bande waren. Diese habe ältere Menschen um Beträge zwischen 10 000 und 35 000 Euro betrogen. Die Strafe bezieht sich auf fünf vollendete und vier versuchte Taten im Herbst 2014. Insgesamt hatten die Betrüger 125 000 Euro erbeutet. Bei den Telefonaten gaben sie sich als Verwandte aus, die in Finanznot geraten seien und deshalb einen hohen Geldbetrag benötigten. Leichtgläubig zahlten einige der Opfer das Geld.

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Erstellt:
14.01.2016, 15:15 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 21sec
zuletzt aktualisiert: 14.01.2016, 15:15 Uhr

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