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Fluggastrechte für Urlauber:

Entschädigung bei Flugausfall oder Verspätung

Sommerzeit ist Reisezeit in Deutschland. Auch in diesem Jahr machen sich viele Menschen in den Sommerferien wieder auf in den Süden, um dort die schönen Strände und das warme Wasser genießen zu können. So gehören Spanien, Italien und die Türkei nicht ohne Grund seit vielen Jahren zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Für die Anreise nutzen deutsche Touristen aufgrund der langen Wege zunehmend das Flugzeug. Gerade in den Sommermonaten kann es an den Flughäfen jedoch immer wieder zu Verspätungen oder sogar Ausfällen kommen.

26.07.2016

Von M. Otto

Gellinger @Pixabay

Gellinger @Pixabay

Das Fluggastrecht in der EU

Wenn der Flug sich verspätet oder ausfällt, dann ist dies gerade im Urlaub immer eine ärgerliche Angelegenheit. Allerdings ist vielen Fluggästen nicht bewusst, dass sie in solchen Fällen oftmals zumindest Anspruch auf Entschädigung haben. Die Rechte von Passagieren regelt innerhalb der EU die Fluggastrechte-Verordnung, an die alle Flüge gebunden sind, die auf einem EU-Flughafen starten oder auf diesem landen.

Im Falle eines Flugausfalls hat der Passagier das Recht auf eine alternative Beförderung an den Zielort oder eine Preiserstattung und den kostenlosen Rücktransport an den ursprünglichen Ausgangsort. Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Entschädigung, die sich nach der Flugstrecke richtet. Ist die Strecke kürzer als 1.500 Kilometer, beträgt die Entschädigungssumme 250 Euro, bei einer Länge von bis zu 3.500 Kilometer sind es 400 Euro und ab 3.500 Kilometer können sogar 600 Euro geltend gemacht werden.

Das Recht auf Entschädigung gilt dabei nicht nur bei Flugausfall, sondern auch bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielflughafen. Bei einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden hat der Fluggast zudem das Recht auf Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke oder kostenfreie Telefon- beziehungsweise Internetnutzung.

Hilfe von Fluggasthelfern in Anspruch nehmen

Die Tatsache, dass man als Kunde von seinen Rechten weiß, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man diese leicht durchsetzen kann. Das Verhandeln mit Fluggesellschaften ist nicht immer einfach, weshalb professionelle Hilfe oft eine gute Idee ist. Anbieter wie flightright oder weitere Firmen die sich mit dem Thema Fluggastrechte auseinandersetzen helfen Flugpassagieren, ihre Ansprüche ohne Risiken gegenüber Flugunternehmen durchzusetzen. Der Fluggast kann seinen Fall zunächst kostenfrei überprüfen lassen. Stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht, erhält er die Entschädigungssumme nach einer erfolgreichen Durchsetzung abzüglich einer prozentualen Provision von dem jeweiligen Fluggasthelfer ausgezahlt. Sollten die Gerichtsverhandlungen nicht erfolgreich sein, entstehen dem geschädigten Passagier keine Kosten.

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Erstellt:
26.07.2016, 09:09 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 26.07.2016, 09:09 Uhr

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