Gericht
Erfolg mit Berufungsantrag
Ein 49-Jähriger aus Rottenburg, der einen Eutinger Gastronomen um fast 3000 Euro betrogen hatte, erhielt eine Bewährungschance und muss die sechsmonatige Haftstrafe, die am Amtsgericht Horb gegen ihn verhängt wurde, nicht antreten.
21.03.2019