Gericht

Erfolg mit Berufungsantrag

Ein 49-Jähriger aus Rottenburg, der einen Eutinger Gastronomen um fast 3000 Euro betrogen hatte, erhielt eine Bewährungschance und muss die sechsmonatige Haftstrafe, die am Amtsgericht Horb gegen ihn verhängt wurde, nicht antreten.

21.03.2019

Von Cornelia Addicks

Erster Enkel geboren, große Feier, kein Geld: So könnte man die Sachlage verkürzt darstellen. Trotz seiner seit 2016 bestehenden „finanziellen Schieflage“ hatte der angeklagte Osteuropäer im Januar 2018 das griechische Restaurant in Eutingen für eine „Familienfeier mit 40 bis 60 Personen“ gebucht. Tatsächlich kamen über 50 Gäste, denen „erhebliche Sonderwünsche“ erfüllt wurden und auf deren Tisch...

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