Au-Brunnen

Ersatzbrunnen nur mit Schutzgebiet

Das Landratsamt als zuständige Wasserrechtsbehörde beantwortet TAGBLATT-Fragen zum Reservebrunnen in der Au.

25.04.2017

Von vor

Können die Stadtwerke Tübingen (SWT) den Au-Brunnen als Trinkwasser-Reservebrunnen betreiben, wenn das dort bestehende Wasserschutzgebiet aufgehoben wird? „Nein“, lautet die klare Antwort des Tübinger Landratsamts auf TAGBLATT-Nachfrage. Der Au-Brunnen kann also nur dann als Ersatzbrunnen betrieben werden, wenn er in einem Wasserschutzgebiet liegt, so die zuständige Wasserrechtsbehörde. Eben jene...

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Erstellt:
25.04.2017, 20:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 02sec
zuletzt aktualisiert: 25.04.2017, 20:00 Uhr

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