Uschi Kurz über einen seltenen Meineidsprozess in Reutlingen
Erst gelogen, dann Scham und Schande
Zeugen vor Gericht bleiben in der Regel unvereidigt. Falschaussagen sind jedoch keine Lappalie. Nicht umsonst führen die Richter den Zeugen die gravierenden Folgen vor Augen, bevor sie ihre Aussagen machen. Im Falle von Meineid droht sogar eine Freiheitsstrafe von einem bis 15 Jahren. Geschütztes Rechtsgut ist, wie es so schön im Amtsdeutsch heißt, die Rechtspflege. Spätestens dann, wenn es doch einmal zum Schwur kommt, berichtete Amtsrichter Sierk Hamann gestern bei einem der relativ seltenen Meineidsprozesse, führe das bisweilen dazu, „dass der Zeuge sich besinnt“.