Uschi Kurz über einen seltenen Meineidsprozess in Reutlingen

Erst gelogen, dann Scham und Schande

Zeugen vor Gericht bleiben in der Regel unvereidigt. Falschaussagen sind jedoch keine Lappalie. Nicht umsonst führen die Richter den Zeugen die gravierenden Folgen vor Augen, bevor sie ihre Aussagen machen. Im Falle von Meineid droht sogar eine Freiheitsstrafe von einem bis 15 Jahren. Geschütztes Rechtsgut ist, wie es so schön im Amtsdeutsch heißt, die Rechtspflege. Spätestens dann, wenn es doch einmal zum Schwur kommt, berichtete Amtsrichter Sierk Hamann gestern bei einem der relativ seltenen Meineidsprozesse, führe das bisweilen dazu, „dass der Zeuge sich besinnt“.

04.04.2017

Von Uschi Kurz

Nicht so im Falle der fünf Angeklagten, die wegen Meineids und Strafvereitelung zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden. Denen ging erst ein Licht auf, als es schon fast zu spät war. Offensichtlich wurde ihnen die Tragweite erst klar, als sie endlich rechtlichen Beistand suchten. Sie hätte nie gedacht, „dass das einmal eine solche Größe annimmt“, bekannte eine der angeklagten Frauen betroffen. Sie...

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