Tübingen · Landgericht

Es ging nicht um die kulturelle Bedeutung des Kinos Arsenal

Vorbesitzerin gewinnt Räumungsklage gegen das Lichtspielhaus, müsste für vorläufigen Vollzug aber 20 000 Euro hinterlegen.

11.07.2020

Von Dorothee Hermann

Das Tauziehen um den Fortbestand des vielfach ausgezeichneten Tübinger Programmkinos Arsenal wird noch komplizierter: Am Freitag gewann nicht der aktuelle Hauseigentümer Axel Seehawer, sondern die Vorbesitzerin eine Räumungsklage gegen den langjährigen Kinobetreiber Stefan Paul. Wegen eines zeitweiligen Mietrückstands für die Monate Mai, Juni und Juli 2019 hatte sie das damals seit 44Jahren beste...

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Erstellt:
11.07.2020, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 11.07.2020, 01:00 Uhr

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