Tübingen · Landgericht
Es ging nicht um die kulturelle Bedeutung des Kinos Arsenal
Vorbesitzerin gewinnt Räumungsklage gegen das Lichtspielhaus, müsste für vorläufigen Vollzug aber 20 000 Euro hinterlegen.
11.07.2020
Vorbesitzerin gewinnt Räumungsklage gegen das Lichtspielhaus, müsste für vorläufigen Vollzug aber 20 000 Euro hinterlegen.