Landgericht Rottweil

Eutinger Exhibitionist muss Sozialstunden leisten

Ein Eutinger, der sich öffentlich befriedigte, muss doch nicht ins Gefängnis: Das Landgericht Rottweil machte aus der vom Horber Amtsgericht verhängten Haft- eine Bewährungsstrafe.

06.06.2023

Von Cornelia Addicks

Wenn ein Berufungsantrag zur Geduldsprobe wird: Das drei Jahre alte Urteil des Amtsgerichts Horb (fünf Monate Haft für zwei Fälle von exhibitionistischen Handlungen) gegen einen 30-jährigen Eutinger wurde von der Berufungskammer des Landgerichts Rottweil abgeändert: Aussetzung der Haftstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit. „Abscheu und Ekel“ hätten die Taten des seit Langem arbeitslosen Handwerk...

89% des Artikels sind noch verdeckt.