Empfingen

FFP2-Masken in den Gottesdiensten

17.01.2022

Von NC

Mit der Inkraftsetzung der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist laut der Erzdiözese Freiburg eine Anpassung der Regelungen für die Feier von Gottesdiensten erforderlich. Bei Gottesdiensten in Innenräumen gilt – ebenso wie bei anderen kirchlichen Veranstaltungen drinnen – die Maskenpflicht. Erwachsene müssen eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards tragen. Für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis einschließlich 17 Jahren gilt nach wie vor die Verpflichtung, zumindest eine medizinische Maske zu tragen. Die Seelsorgeeinheit Empfingen-Dießener Tal weist darauf hin, dass niemand wegen einer fehlenden FFP2-Maske abgewiesen wird. In den ersten Wochen der Einführung werden ersatzweise welche zur Verfügung gestellt. Mitfeiernde Gemeindemitglieder, die lediglich medizinische Masken tragen, müssen vom Ordnungsdienst auf die neue Regelung hingewiesen werden. Aufgrund der bestehenden strengen Regelungen und Hygienekonzepte sind auch künftig keine Impf- und Testnachweise erforderlich. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden.