Justiz

Fälscher aus Ärger über die Stadt

Weil ihm die Stadt den Parkausweis für sein neues Auto nicht zuschickte, überschrieb ein Tübinger Anwalt einfach den alten – Urkundenfälschung, urteilte das Gericht.

05.10.2017

Von Jonas Bleeser

Alles begann mit dem neuen Wagen. Den schaffte sich ein Tübinger Rechtsanwalt im Januar vergangenen Jahres an. Und weil der ein anderes Kennzeichen hat als der alte, brauchte er einen neuen Anwohnerparkausweis. Eigentlich eine Formalie. Also telefonierte der Jurist mit der Stadtverwaltung und bat, dass ihm eine neue Berechtigungskarte zugeschickt würde. Doch so einfach ist das nicht, beschied ihm...

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