Kreis Tübingen · Polizei

Falschgeld in Umlauf gebracht – zwei Männer verdächtigt

Die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen ermitteln gegen zwei Männer aus einer Tübinger Kreisgemeinde im Alter von 50 und 29 Jahren wegen des Verdachts der Geldfälschung. Das teilt die Polizei in einer Mitteilung mit.

16.12.2019

Von ST

Symbolbild: Mitsanas

Symbolbild: Mitsanas

Seit November 2019 wurden in einer Gaststätte im Kreis Tübingen zeitversetzt mehrere falsche 10-Euro-Scheine in Verkehr gebracht, die auf der Rückseite die Aufschrift „copy“ trugen. Es handelt sich um Theatergeld, welches legal über das Internet gekauft werden kann. Die Männer fielen auf, die Beamten ermittelten und durchsuchten die Wohnung der Beschuldigten. Am Freitag fanden die Beamten dort letztlich Dutzende solcher Scheine mit der Aufschrift „copy“ und „Prop copy“.

Die Männer sind zwar bis zu einer möglichen Gerichtsverhandlung auf freiem Fuß, doch das Inverkehrbringen falscher Geldscheine kann den Tatbestand des § 146 (Geldfälschung) erfüllen. Angaben zur Anzahl der in Umlauf gebrachten Scheine machte die Polizei auf Nachfrage nicht. Man wisse die Zahl schlicht nicht und hoffe auch auf Hinweise. Wer solches Spielgeld erhalten hat, sollte sich umgehend bei der Polizei melden.

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei warnen vor diesem Spielgeld: Sämtliche Sicherheitsmerkmale wie Hologramme, Sicherheitsfaden und Wasserzeichen fehlen. Allerdings haben sie fast dieselbe Größe und Farbe wie echte Banknoten.

Gefälschte Banknoten werden oft an Tankstellen oder Geschäften ausgegeben, wo die Täter meist geringwertige Gegenstände einkaufen um möglichst viel echtes Wechselgeld zu erhalten. Sollten Sie solches Spielgeld angenommen haben, melden Sie sich bei der Polizei.

Zum Schutz vor Falschgeld raten Polizei und Staatsanwaltschaft daher:

-Informieren Sie sich über die Sicherheitsmerkmale der echten Euro-Banknoten

-Überprüfen Sie die Geldscheine, bevor Sie sie entgegennehmen

-Stecken Sie verdächtige Geldscheine in einen Umschlag und übergeben sie diesen zur Spurensicherung der Polizei

-Prägen Sie sich das Aussehen von Tatverdächtigen, deren Begleitpersonen sowie benutzte Fahrzeuge genau ein

-Informieren Sie unverzüglich die Polizei und teilen Sie Ihre Beobachtungen mit

Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.

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Erstellt:
16.12.2019, 16:10 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 16.12.2019, 16:10 Uhr

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