Frankfurt/Darmstadt

Friedek und DOSB schließen einen Vergleich

Der Deutsche Olympische Sportbund und der ehemalige Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek haben sich im Streit um Schadenersatz wegen der Nicht-Nominierung für Olympia 2008 in Peking auf einen Vergleich geeinigt.

06.04.2016

Von SID/EB

Bekommt Schadenersatz vom DOSB: Ex- Dreispringer Charles Friedek. Foto: dpa

Bekommt Schadenersatz vom DOSB: Ex- Dreispringer Charles Friedek. Foto: dpa

Frankfurt/Darmstadt. Das gab der DOSB gestern bekannt. Demnach haben beide Parteien aber über den Inhalt der Vereinbarung Stillschweigen vereinbart.

Friedek hatte den DOSB wegen entgangener Antritts- und Preisgelder sowie Sponsorengagen auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 133 500 Euro verklagt.

Der 44-Jährige hatte im Oktober vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe in dem Fall Recht bekommen. Nach Friedeks Auffassung hatte er vor Peking die Olympianorm von zweimal geforderten 17 Metern innerhalb eines Wettbewerbs am 25. Juni 2008 in Wesel erfüllt.

Das erkannte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) mit Sitz in Darmstadt allerdings nicht an. Der Verband verlangte die Weite bei zwei verschiedenen Wettkämpfen. Als Folge der juristischen Auseinandersetzung hatte der DLV seine Nominierungsrichtlinien neu formuliert. Schon das Deutsche Sportschiedsgericht gab Friedek 2008 Recht, aber der DOSB nominierte ihn nicht. Mit dem Einspruch gegen die Entscheidung scheiterte Friedek kurz vor den Sommerspielen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Friedek war um die Wende zum Jahr 2000 einer der besten Dreispringer der Welt. Mit Bestweite von 17,59 Metern holte er bei der WM 1999 in Sevilla Gold.

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Erstellt:
06.04.2016, 06:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 06.04.2016, 06:00 Uhr

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