Kreis Rottweil · Corona

Frist verlängert bis 30. Juni

Arbeitgeber können Schwerbehinderte bis zu drei Monate später melden.

30.03.2020

Von nc

Die Agentur für Arbeit Rottweil-Villingen-Schwenningen weist darauf hin, dass Unternehmen Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für das Anzeigenjahr bis 30. Juni einreichen können und verlängert damit die ursprüngliche Frist, die am 31. März endete. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Fünf Prozent Quote ist PflichtDies bedeutet, dass bis 30. Juni keine Ordnungswidr...

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