Führerprinzip

Laut Richterspruch ist das derzeit geltende Hochschulgesetz verfassungswidrig („Vorwärts in die Vergangenheit“, 18. November).

23.11.2016

Von Jörg Michael Kastl

Es ist amüsant zu beobachten, wie derzeit ein Bündnis von Ministerialen und Rektoratsangehörigen versucht, die Interpretationshoheit über das Stuttgarter Urteil zum Landeshochschulgesetz an sich zu reißen und – sagen wir mal – in eine „populistische“ Richtung zu lenken. Es ginge um Ordinarienuniversität, Rückkehr in die 1960er Jahre. Das ist eine Entstellung der eigentlichen Ziele dieses Urteils. Auch die Überraschung ist geheuchelt – denn es liegen bereits gleichlautende Urteile etwa des Bundesverfassungsgerichts vor.

Fakt ist, dass den Rektoren derzeit durch die Hochschulgesetze eine Kompetenz- und Machtfülle zugeschanzt wurde, die sich nur noch vergleichen lässt mit den Zeiten, als das Führerprinzip an den Universitäten galt. Jeder, der sich auskennt, weiß, dass das keine Übertreibung ist. Deshalb genau kommen ja deutsche Gerichte zu dem Ergebnis, dass das verfassungswidrig ist. Es ist ein bisschen empörend, mit welcher Arroganz hier derzeit einfach eine unbesonnene Urteilsschelte betrieben wird. Um was es wirklich geht, ist, dass die, die Wissenschaft treiben und das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit wahrnehmen, auch mitbestimmen können bei Entscheidungen, die die Wissenschaft betreffen. Das ist eine ebensowichtige demokratische Errungenschaft wie beispielsweise die Pressefreiheit.

Dass sich die Diskussion so auf die Professoren verengt, hat einfach mit der Personalstruktur deutscher Hochschulen zu tun. Auch das kann und soll man ändern. So einfach ist das.