Horb

Für Jugendliche reicht ein Schnelltest

07.12.2021

Von NC

Die Stadtverwaltung Horb weist auf die inzwischen präzisierten Details zur sogenannten 2G-plus-Regelung hin: Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Ihnen gleichgestellt sind Personen mit abgeschlossener Grundimmunisierung, die nicht mehr als sechs Monate zurückliegt, sowie genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückl...

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