Justiz

Fußballfeld kein rechtsfreier Raum

Spieler muss 1200 Euro zahlen wegen Tritt in gegnerische Wade.

12.01.2019

Von Sabine Stadler

Amtsgerichtsdirektor Michael Gross verurteilte einen 27-jährigen Fußballspieler wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Euro, weil dieser einem gegnerischen Spieler mit einem Tritt in die Wade eine Unterschenkelverletzung. Die Zuschauerreihen im Gerichtssaal waren bei der öffentlichen Verhandlung wegen Körperverletzung gut gefüllt. Der Ausgang des Prozesses erregte großes Interesse und die Urteilsverkündung führte bei den Fußballern zu Diskussionen und spontane Reaktionen, wie „jetzt höre ich auf Fußball zu spielen“.

Wegen unfairen Verhaltens auf dem Fußballfeld im Sommer vorigen Jahres musste sich ein Spieler jetzt vor dem Gericht verantworten. Ihm wurde zur Last gelegt, einem gegnerischen Spieler mit einem gezielten Tritt in die linke Wade sowohl eine Unterschenkelprellung als auch einen Achillessehnen-Riss zugefügt zu haben. Der geschädigte Mann musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden und war drei Wochen lang arbeitsunfähig.

Insgesamt sieben Zeugen,
darunter auch der Geschädigte, waren zur Verhandlung geladen und schilderten der Reihe nach den Vorgang aus ihrer Sicht. Zunächst war unklar, welcher Spieler dem Gegner den Tritt versetzt hatte, da gleich zwei Spieler in Frage kamen.

Bei der Zeugenvernehmung ging darum zu klären, ob die Achillessehnen-Verletzung durch den Tritt verursacht war oder ohne Fremdeinwirkung entstanden war. Ausgangssituation war ein bevorstehender Freistoß, in dessen Nähe sich der Geschädigte aufhielt. Er machte einen Schritt nach vorne und nahm einen Schlag am linken Bein wahr. Dies bestätigten auch die Zeugen, die das Geschehen von der Spielerbank oder vom Spielfeld aus beobachtet hatten. Demnach war der Geschädigte unter Schmerzen zu Boden gegangen und konnte anschließend nicht weiterspielen. Daraufhin wurde das Spiel unterbrochen und der Verletzte mit
Eis behandelt.

Der angereiste Schiedsrichter konnte sich an diese Situation im Spiel nicht erinnern und auch keine Aussage zum Geschehen machen. In seinem Spielbericht waren weder Verwarnungen noch Fouls eingetragen. Seitens des Rechtsverteidigers wurde ein Beweisantrag gestellt, den der Richter ablehnte, da Beweise zur Erforschung der Wahrheit nachdem alle Zeugen gehört waren, seiner Meinung nach nicht mehr nötig waren.

In ihrem Plädoyer sah die Staatsanwältin den Sachverhalt als erwiesen an. Sie forderte, den Angeklagten mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 Euro zur Verantwortung zu ziehen.

Der Verteidiger plädierte hingegen auf Freispruch, da er kein Vorgeschehen und auch keine Absicht für eine Körperverletzung erkennen konnte. Da die Verletzung während des laufenden Spiels passierte, läge aus seiner Sicht keine Rechtswidrigkeit vor, da die Spieler eingewilligt hatten, das Spiel gemeinsam zu absolvieren. Nachdem der Angeklagte auf sein letztes Wort vor der Urteilsverkündung verzichtet hatte, setzte der Richter die Geldstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, auf 1200 Euro fest. Hinzu kommen die Prozesskosten, die der Angeklagte zahlen muss.

Sein Urteil begründete Richter Gross damit, dass ein Fußballfeld kein rechtsfreier Raum sei und auch dort die Spielregeln
der Gesellschaft gelten. An diese habe sich der Fußballspieler nicht gehalten. Da der Schädiger bislang vorstrafenfrei war, erhielt er für den einmaligen Ausrutscher wegen Unfairness eine Geldstrafe.

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Erstellt:
12.01.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 31sec
zuletzt aktualisiert: 12.01.2019, 01:00 Uhr

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