Horb · Ergenzingen

Gäubahn: Ausbau weiter verzögert

Grünen-Abgeordneter Gastel:Laut Bundesregierung verschiebt sich die Vertragsunterzeichnung mit der Bahn.

20.03.2019

Von Manuel Fuchs

Noch Ende Januar hatte die Bundesregierung auf Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel erklärt, der Finanzierungsvertrag für den Ausbau der Gäubahn zwischen Horb und Neckarhausen werde noch im ersten Quartal 2019 unterzeichnet. Nachdem dieses nun langsam auf sein Ende zuläuft, fragte Gastel erneut im Verkehrsministerium nach: „Wann wird der Finanzierungsvertrag für den Ausbau der Gäubahn auf dem Abschnitt zwischen Horb und Neckarhausen unterzeichnet, und wann kann nach Einschätzung der Deutschen Bahn AG der Ausbau gestartet werden?“

Enak Ferlemann (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, antwortete, der Vertragsentwurf befinde sich in der finalen Abstimmung zwischen dem Bund und der DB Netz AG. Anschließend sei die Entsperrung der Haushaltmittel nach Paragraf 36 der Bundeshaushaltsordnung vorgesehen. Ferlemann wörtlich: „Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist somit im zweiten Quartal 2019 zu rechnen.“

Wann genau der Ausbau gestartet werden könne, beantwortete Ferlemann nicht. Er gab jedoch die Einschätzung der Bahn weiter, dass „nach den derzeitigen Planungen mit dem Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen“ im vierten Quartal 2020 zu rechnen sei.

Matthias Gastel kritisiert die Verzögerungen: „Es ist mir völlig unverständlich, weshalb die Gäubahn in Berlin absolut keine Unterstützung findet. Es geht einfach nicht erkennbar voran. Die Bundesregierung und die Deutsche Bahn bringen noch nicht einmal eine Unterschrift unter ein Schriftstück. Wäre die Gäubahn eine Straße, hätten wir längst den zweigleisigen Ausbau.“

Zum Artikel

Erstellt:
20.03.2019, 06:29 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 42sec
zuletzt aktualisiert: 20.03.2019, 06:29 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!