Horb · Anonyme Post

Ganz andere Kaliber

SPD-Stadträtin Viviana Weschenmoser findet drei Patronen in ihrem Briefkasten. Soll das eine Drohung sein?

13.06.2019

Von Dagmar Stepper und Manuel Fuchs

Ganz andere Kaliber

Nach einem Kurztrip über das Pfingstwochenende öffnet Viviana Weschenmoser am Dienstag ihren Briefkasten. Neben der üblichen Post entdeckt die 31-Jährige drei Patronenhülsen. Soll sie das als Warnung interpretieren? Oder ist es gegen ihre Mutter gerichtet? Die Briefkästen der Jurastudentin und der Anwältin hängen beide nebenanander an der Kanzlei in der Horber Neckarstraße. Weschenmoser nimmt die Patronen mit einem Tuch aus dem Briefkasten und geht zur Polizei. Dort wird der Fall nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft aktenkundig. „Die Polizei in Horb hatte so einen Fall zum ersten Mal“, berichtet Weschenmoser der SÜDWEST PRESSE.

Die SPD-Stadträtin nimmt den Fall eher gelassen. Auf die Frage, ob sie erschrocken war, antwortet sie: „Ach was! Wenn es überhaupt gegen mich gerichtet war, hat das seine Wirkung verfehlt. Mich kann mehr beeindrucken, wenn man sagt, was einem stinkt – von Angesicht zu Angesicht.“ Weschenmoser versucht nicht, den Fall in eine Richtung zu interpretieren. Sie ist bekannt für ihre Gesinnung, hat Hetzattacken aus der rechten Ecke erlebt. Aber in dem Fall mit den drei Patronen legt sie sich nicht fest. Es gab ja keine schriftlichen Hinweise. „Ich weiß nicht, wo die Patronen herkommen. Wollte da einfach jemand seine Munition entsorgen und dachte, beim Rechtsanwalt ist sie gut aufgehoben?“ sagt sie. Klar ist für sie: „Da kann sich jemand offenbar nicht wörtlich ausdrücken.“

Weschenmoser postet den Fall am Dienstag auf Facebook mit der provokanten Frage: „Wer vermisst seine kleinkalibrigen Patronen? Nunmehr abzuholen im Polizeirevier Horb. Ich hatte dafür leider keine Verwendung, auch wenn sie mir wohl zugedacht waren ...“ Schnell verbreitet sich die Sache im Netz, die Solidaritätsbezeugungen sind groß. Viele nehmen es nicht so ruhig wie Weschenmoser. Einer schreibt: „Der Troll wird mutiger und die Gesellschaft schaut zu.“ Eine andere: „ Pass auf Dich auf und vor allen Dingen auf die Menschen in Deiner Nähe ...“

Strafverfolgung eher fraglich

Eine Rückfrage beim Polizeipräsidium in Tuttlingen fördert wenig Stichhaltiges zutage: Polizeisprecher Michael Aschenbrenner erinnert sich nicht, dass solche mutmaßlich als Drohung zu verstehenden Botschaften je Gegenstand polizeilicher Ermittlungen waren: „Anzeigen kann man grundsätzlich alles“, sagt er, „aber ob es dann auch für eine Strafverfolgung reicht, ist fraglich.“

Ähnlich schätzt es der Rottweiler Jurist Dr. Martin Baumann ein: „Wer scharfe Munition in einen Briefkasten wirft, verstößt zunächst einmal gegen das Waffengesetz – aber das ist nicht das Interessante daran.“ Um den Tatbestand der Nötigung oder der Bedrohung gemäß den Paragrafen 240 und 241 des Strafgesetzbuchs zu erfüllen, müsse der Absender der Botschaft davon ausgehen können, dass der Empfänger den Code genauso versteht.

Je nach Lage des Einzelfalls könne sogar das Gefühl des Empfängers für eine strafrechtliche Würdigung ausreichen; dieses werde vor Gericht regelmäßig hoch eingeschätzt: Wer mit einer Schreckschusswaffe bedroht wurde und Angst empfand, müsse sich später nicht vorhalten lassen, dass von der Waffe keine objektive Gefahr ausgegangen sei.

Viviana Weschenmoser

Viviana Weschenmoser