Kreis Rottweil · Forst

Gebrochenes Holz jetzt aufarbeiten

Waldbesitzer sollten die Folgen von Orkan „Sabine“ beseitigen, auch wegen des Borkenkäfers. Bei Bedarf helfen Revierleiter.

14.02.2020

Von nc

Das Kreisforstamt des Landratsamts Rottweil bittet alle Waldbesitzer, möglichst zeitnah das Sturmholz aufzuarbeiten. Durch das Sturmtief „Sabine“ wurden zwischen 9. und 11. Februar im Kreis Rottweil an den Waldbeständen Sturmschäden durch gebrochenes und geworfenes Holz verursacht.

„Wird dieses Holz nicht zügig aufgearbeitet, finden die Borkenkäfer im beginnenden Frühjahr genug Holz, das ihnen als ideale Brutstätte dienen wird“, appelliert das Kreisforstamt. Hinzu kam der überdurchschnittlich heiße Sommer 2019 mit sehr wenig Niederschlag. Dadurch konnten sich die Käfer optimal entwickeln und vermehren. Noch spät im Jahr befallene Bäume, hauptsächlich am Rand von sogenannten Befallsherden, dienen als „Überwinterungsbäume“. Um die Käferpopulation im Frühjahr zu reduzieren und die Gefahr für die Fichtenbestände eindämmen zu können, müssen diese Bäume entfernt werden.

Das Forstamt rechnet mit einer hohen Ausgangspopulation an Borkenkäfern aus dem vergangenen Jahr, denen mit dem Sturmholz genug bruttaugliches Material zur Verfügung steht.

„Alle beschädigten und vom Sturm geworfenen Bäume sind aufzuarbeiten“, fordert das Landratsamt Rottweil. Daraufhin muss das Holz aus dem Wald entfernt werden. Ist dies nicht zeitnah vor dem ersten Käferflug im April möglich, sollen die entsprechenden Bäume entrindet oder mit einer Schutzspritzung behandelt werden.

Können Waldbesitzer die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst vornehmen, können sie die Beratung des örtlich zuständigen Revierleiters in Anspruch nehmen, verweist das Kreisforstamt Waldbesitzer an Unterstützung.

Empfohlenes Vorgehen:

Das Kreisforstamt empfiehlt

folgende Vorgehensweise:

Kontrolle der Wälder auf Sturmschäden, vor allem am Rand von
alten Borkenkäfernestern

Bäume mit dürrer Krone, aber noch anhaftender Rinde müssen entfernt werden

Überwinterungsbäume müssen
entfernt werden

Letztere erkennt man an weitgehend anhaftender Rinde, einer grünen oder schütteren Krone und oft grünem

Nadelteppich am Boden, vom Specht geöffneten Brutbilder im Bereich der Krone

Waldbestände müssen regelmäßig im Abstand von 14 Tagen auf einen
Neubefall kontrolliert werden

Holzlose sollten für den Verkauf
mindestens zehn Festmeter groß sein

die Aushaltung des Holzes muss vor
Beginn der Arbeiten mit dem jeweiligen Revierleiter abgestimmt werden