Gericht entscheidet: Gegenwehr war keine Notwehr

Weil sie sich bei einem Neonazi-Angriff zu renitent wehrten, wurden zwei Antifaschisten verurteilt

Eine Geldstrafe von 1500 Euro für eine 32-jährige Krankengymnastin, die bei der gewaltsamen Auseinandersetzung mit Anhängern des III. Wegs eine Flasche geworfen hatte, ohne jemanden zu treffen.

17.07.2018

Von Ulrich Eisele

4500 Euro für einen 31-jährigen Stukateur, der Angreifer aus der rechtsextremen Szene mit Reizgas besprüht hatte: So lautete gestern das Urteil des Amtsgerichts nach rund fünfeinhalb Stunden Verhandlung. Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel sah es als erwiesen an, dass die zwei beim Angriff der Neonazis nicht in Notwehr handelten. Drei Angreifer erlitten durch Reizgas nach eigener Aussage über Stun...

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